§ 102 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV" in Hessental; hier: Entwurfsaufstellung und Ergänzung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Teile der geplanten Friedhofserweiterung Hessental sind für eine weitere Nutzung nach Auskunft des Eigenbetriebes Friedhöfe entbehrlich, da die verbleibende Fläche für den Bedarf der nächsten 20 Jahre ausreicht. Im alten Friedhofsteil werden in den nächsten Jahren viele Gräber frei, außerdem ist im verbleibenden neuen Bereich noch ausreichend Platz für Neubelegungen vorhanden. Ein Beibehalt der nicht benötigten Flächen für Friedhofszwecke würde zu unzumutbaren materiellen Belastungen des Eigenbetriebs führen.

Es wird daher vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einer Wohn­nutzung zuzuführen. In einem Bebauungsplanentwurf ist die vorgesehene neue Bebauung dargestellt. Auf der Fläche könnten 11 Einzel- bzw. Doppelhäuser realisiert werden. Zur Erschließung wird eine rechtwinklig von der „Alten Hessentaler Straße“ nach Süden abzweigende Stichstraße mit Wendehammer vorgeschlagen. Entsprechend der angrenzenden Bebauung sind eingeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 42° +/-3° vorgesehen. Alle Häuser können aufgrund der günstigen Topographie nach Süden ausgerichtet werden. Die Firstrichtung ist im Bebauungsplan nicht vorgegeben. Der Abstand der großzügigen Baufenster zur Außengrenze des Friedhofs beträgt mindestens 6,0 m.

Das Bestattungsgesetz (BestattG) führt aus, dass ein „ausreichender Abstand“ eingehalten werden muss, macht jedoch keine konkreten Maßangaben.

Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Außenbereich mit der Bezeichnung „Friedhof Erweiterung“ dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Plan entsprechend ergänzt wird. Im Rahmen der 7. Fortschreibung könnte das Plangebiet als Wohnbereich dargestellt werden. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausreichende Planreife erreicht hat.

Stadtrat Lindner teilt mit, dass Hessental mit zurzeit ca. 6.500 Einwohnern - Tendenz steigend - auch in Zukunft Friedhofsfläche brauchen wird. Knapp ¼ des vorhandenen Areals sei bereits belegt.

Deshalb sei dort kein Baugebiet bzw. keines mit einem solchen Zuschnitt erforderlich.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Beratung im VFA vom 12.06.06 über den Jahresabschluss der Friedhöfe 2005, wobei deutlich wurde, dass die ausgewiesenen Friedhofsflächen in Hessental und im Waldfriedhof in den nächsten Jahrzehnten auf keinen Fall benötigt werden, da immer mehr platzsparende Urnenbestattungen (jetzt bereits ca. 60 %) stattfinden werden und zudem viele abgelaufene Grabstellen wieder zur Nutzung frei würden und neu belegt werden könnten.

Stadtrat Sakellariou ist der Meinung, dass die sehr hohen Friedhofs- bzw. Bestattungsgebühren in Hall evtl. geringer werden könnten, wenn die Flächenunterhaltung durch geringere Friedhofsgrößen verringert würde.

Dazu gibt Oberbürgermeister Pelgrim zu bedenken, dass diese beiden Dinge nicht direkt in Beziehung zueinander stehen, weshalb sich jetzt nichts über eine Gebührenreduzierung sagen lässt, da diese vom Gemeinderat per Satzung festgelegt wurde.

Eine mögliche Gebührenermäßigung läge also im Ermessen des Gemeinderats.

Durch mehr kostengünstige Urnenbestattungen, aber dadurch andererseits auch weniger Einnahmen wird sich der Abmangel im Friedhofsetat insgesamt nicht verringern.

Stadträtin Niemann spricht sich gegen eine Wohnbebauung dieses Bereichs aus, da er auch als Frei- und Erholungsfläche für die bestehende Siedlung auf der anderen Seite der Alten Hessentaler Straße erhalten bleiben sollte.

Stadtrat Neidhardt sieht eine Bebauung hier ebenfalls als problematisch an.

Stadtrat Unser ist der Auffassung, dass die Stadt derzeit mehr als genug unverkaufte Bauplätze - auch im Bereich Grundwiesen II in Hessental - habe, weshalb erst einmal diese vermarktet werden sollten, bevor man hier direkt neben dem Friedhof ein Neubaugebiet ausweist.

Nach weiterer kurzer Aussprache teilt Stadtrat Dr. Pfisterer mit, dass er sich die geplante Bebauung durchaus vorstellen könne.

Aber bis zur Gemeinderatssitzung sollten evtl. doch noch kleinere Änderungen, mehr Abstand etc. in den Plan eingearbeitet werden.

Stadtrat Vogt möchte die Fläche für die Bebauung etwas reduzieren, schlägt aber vor, das Verfahren zunächst einmal in Gang zu setzen.

Stadtrat Reber ist ebenfalls dafür, jetzt in das Bebauungsplanverfahren einzusteigen und in dessen Verlauf noch zu Verbesserungen zu kommen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass die Planung noch nicht „festgezurrt“ sei. Die Verwaltung könne über Verbesserungen und Varianten nachdenken und diese vorlegen.

Stadtrat Bay gibt in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass der Parkplatz vor dem Friedhof Hessental zu klein sei und vergrößert werden sollte.

Folgendem Vorschlag von Oberbürgermeister Pelgrim wird zugestimmt:

Zunächst einmal soll der für eine Bebauung vorgesehene Bereich als Friedhofsfläche entwidmet werden.

Über das weitere Vorgehen werde dann später entschieden.

(15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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