§ 93 - Ostumfahrung Schwäbisch Hall; hier: Arbeitsvergaben Straßen- und Brückenbau (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 22.05.06 nö

Nach Abschluss der fachtechnischen Planungen für das Projekt Ostumfahrung, das im Wesentlichen aus dem Straßenbau und einem Brückenbauwerk besteht, wurden diese beiden Positionen öffentlich ausgeschrieben.

Aufgrund der prognostizierten Gesamtkosten war eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die Angebotseröffnung brachte folgendes Ergebnis:

a) Straßenbau
Kirchhoff, NL Stuttgart2.947.408,86 €
Bieter 23.185.034,06 €
Bieter 33.289.978,07 €
Bieter 43.338.239,25 €

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Haisch, Backnang, belief sich auf 5 Mio. €.

b) Brückenbauwerk
Backer, Heinichen/Sachsen840.659,98 €
Bieter 2873.459,00 €
Bieter 3 Bau894.620,32 €
Bieter 4953.970,06 €

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Baumann, Schwäbisch Hall, belief sich auf 870.000,-- €.

Das außerordentlich günstige Angebot im Straßenbau wurde im Rahmen eines Aufklärungsgespräches mit der Firma Kirchhoff verifiziert.

Die Auftragserteilung an diese Firma ist aus der Sicht der Verwaltung unbedenklich.

Vor dem Hintergrund der günstigen Kostenentwicklung für das Gesamtprojekt schlägt die Verwaltung vor, den Straßenbau vollständig abzuschließen. Die Ostumfahrung wurde bislang von der L 2218 bis zur Einmündung der Raiffeisenstraße geplant. Das letzte Teilstück zwischen Raiffeisenstraße und dem geplanten Kreisverkehr an der L 1060 war nicht Gegenstand der Ausbauplanung. Die Verwaltung wird, sofern der Gemeinderat dieser Absicht zustimmt, umgehend mit der GVFG-Förderstelle Kontakt aufnehmen und die Weiterführung des Projektes beantragen sowie die notwendigen Fachplanungen in die Wege leiten. Mit der Vervollständigung der Gesamtstraßenbaumaßnahme ist die Ostumfahrung als Bauwerk abgeschlossen. Die provisorische Ampellösung an der L 1060 kann frühzeitig durch einen Kreisverkehr entsprechend den Regeln der Verkehrstechnik abgelöst werden.

Nach einer vorläufigen Kostenschätzung des Ingenieurbüros Haisch belaufen sich die Kosten für die Neutrassierung von der Raiffeisenstraße bis zur L 1060 und der Neubau eines Kreisverkehrs auf etwa 650.000,-- €. Bedingt durch die Lage des „Kreisels“ müssen Gas- und Wasserleitungen verlegt werden. Die Kosten hierfür sind in der Schätzung enthalten.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sitzungsvorlage lag der Bewilligungsbescheid vom Regierungspräsidium für die GVFG-Förderung noch nicht vor. Die Arbeitsvergabe muss daher unter dem Vorbehalt eines Bewilligungsbescheides bzw. einer Unbedenklich­keitsbescheinigung vom RP erfolgen.

Oberbürgermeister Pelgrim nennt die Namen der jeweils 4 preisgünstigsten Bieterfirmen.

Stadtrat Vogt schlägt vor, Auftragsvergaben evtl. künftig mit Nennung der Namen der Bieterfirmen nichtöffentlich im BPA vorzuberaten und dann öffentlich im Gemeinderat (ohne Namensnennungen) zu beschließen.

- Stadträtin Nothacker bis 19.30 Uhr anwesend -

Bürgermeister Stadel bittet den Gemeinderat, die Verwaltung zu ermächtigen, Verhandlungen darüber zu führen, dass die Straßenbaumaßnahme in einem Schritt - statt wie bisher geplant in zwei Abschnitten - durchgeführt wird.

B e s c h l u s s:
  1. Der Gemeinderat stimmt der Arbeitsvergabe für den Straßenbau der Ostumfahrung an die Firma Kirchhoff, Stuttgart, zum Angebotspreis von 2.947.408,86 € zu.
  2. Er stimmt ebenfalls der Arbeitsvergabe für das Brückenbauwerk an die Firma Backer, Heinichen/Sachsen, zum Angebotspreis von 840.659,98 € zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Ostumfahrung von der Raiffeisenstraße bis zur L 1060 weiter zu führen und die erforderlichen GVFG-Förderanträge zu stellen.
(einstimmig - 29 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)
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