§ 85 - Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder von 1- 3 Jahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder hat durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) auf kommunaler Ebene an Bedeutung gewonnen. Bedarfskriterien sind, wenn

  1. die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit bzw. beruflichen Bildungsmaßnahmen nachgehen,
  2. sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden,
  3. an Maßnahmen zur Eingliederung in die Arbeit teilnehmen,
  4. das Wohl des Kindes gesichert ist.

Die Kapazitäten der bestehenden Betreuungsangebote in Schwäbisch Hall für Kinder ab 1 Jahr sind ausgelastet, z. T. bestehen Wartelisten. Der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung, wie im Kindergarten-Bedarfsplan 2005/2006 der Stadt vorgesehen, könnte durch die Einrichtung einer Krippengruppe jeweils in den Tageseinrichtungen für Kinder „Hagenbach“ und „Katharina“/Stadtmitte sowie durch Umstrukturierung des Betreuungskonzepts im Kinderhaus „Regenbogen“/Hessental realisiert werden. Der Umfang des Angebots sieht vor:

Betreuung bis zu 10 Kleinkinder ab 1 Jahr Betreuungszeit: 3 x wöchentlich 6 Stunden Elternbeitrag: 135,- € oder 5 x wöchentlich 6 Stunden Elternbeitrag: 225,- €

Die für Kleinkindgruppen erforderlichen Fachkräfte können aus den vorhandenen Personalkapazitäten anderer Einrichtungen abgedeckt werden. (Personalressourcen aufgrund von Reduzierung der Überkapazitäten vorhandener Kindergartenplätze, so dass keine zusätzlichen Personalkosten entstehen) Entsprechende Räumlichkeiten sind in den oben genannten Einrichtungen vorhanden. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung durch die Gewährung eines Zuschusses (Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums/Kinderkrippen) von jährlich 13.400 € pro Krippengruppe. An Elternbeiträgen wird je Gruppe mit ca. 22.000 € gerechnet. Besondere Ziele und Schwerpunkte für die pädagogische Arbeit in der Krippengruppe sind

  1. langsame und individuelle Ablösephase von bisherigen Bezugspersonen (Eingewöhnungszeit);
  2. Überschaubarkeit in der Kleingruppe, d. h. Orientierung und Sicherheit;
  3. klare Stukturen und Abläufe, die wiedererkennbar sind;
  4. Qualität der Spielangebote;
  5. sprachliche Anregungen durch spielerische Angebote;
  6. Vorbereitung auf eine Großgruppe.

Der Ausbau der Krippengruppen bedeutet eine Erhöhung der Versorgungsquote an Betreuungsplätzen in Schwäbisch Hall für Kinder von 0 - 3 Jahren von 10 % auf 12,3 %.

B e s c h l u s s:

Die Einrichtung von Krippengruppen in den Tageseinrichtungen für Kinder „Hagenbach“, „Katharina“ und im Kinderhaus „Regenbogen“ zum Kindergartenjahr 2006/2007 wird einstimmig - 32 - zugestimmt.

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