§ 81 - Brandschutz auf dem Flugplatz; hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Flugplatz GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Sicherstellung des Brandschutzes bei Starts und Landungen hat die Flugplatz GmbH die erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Löschmittel beschafft. Dabei handelt es sich insbesondere um ein FLF 37 mit 5.700 l-Wassertank und 750 l-Schaummitteltank sowie einer CO2-Löschanlage mit 360 kg. Die Ausstattung wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Feuerwehr Schwäbisch Hall abgestimmt.

Das feuerwehrtechnische Bedienungspersonal wird zum Teil von der Flugplatz GmbH und von der Freiwilligen Feuerwehr gestellt. Im Gegenzug steht das FLF 37 mit den dazugehörigen Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Löschmitteln bei Bränden größeren Ausmaßes auf dem Gebiet der Stadt der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall als Einsatzfahrzeug zur Verfügung. Alle erforderlichen Details sind im beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und der Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH vom 10.04.2006 geregelt, der dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird.

B e s c h l u s s:

Dem oben genannten Vertrag wird einstimmig - 32 - zugestimmt.

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