§ 70 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV" in Hessental - Entwurfsaufstellung und Ergänzung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Teile der geplanten Friedhofserweiterung Hessental sind für eine weitere Nutzung nach Auskunft des Eigenbetriebes Friedhöfe entbehrlich, da die verbleibende Fläche für den Bedarf der nächsten 20 Jahre ausreicht. Im alten Friedhofsteil werden in den nächsten Jahren viele Gräber frei, außerdem ist im verbleibenden neuen Bereich noch ausreichend Platz für Neubelegungen vorhanden. Ein Beibehalt der nicht benötigten Flächen für Friedhofszwecke würde zu unzumutbaren materiellen Belastungen des Eigenbetriebs führen.

Es wird daher vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einer Wohn­nutzung zuzuführen. In einem Bebauungsplanentwurf ist die vorgesehene neue Bebauung dargestellt. Auf der Fläche könnten 11 Einzel- bzw. Doppelhäuser realisiert werden. Zur Erschließung wird eine rechtwinklig von der „Alten Hessentaler Straße“ nach Süden abzweigende Stichstraße mit Wendehammer vorgeschlagen. Entsprechend der angrenzenden Bebauung sind eingeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 42° +/-3° vorgesehen. Alle Häuser können aufgrund der günstigen Topographie nach Süden ausgerichtet werden. Die Firstrichtung ist im Bebauungsplan nicht vorgegeben. Der Abstand der großzügigen Baufenster zur Außengrenze des Friedhofs beträgt mindestens 6,0 m.

Das Bestattungsgesetz (BestattG) führt aus, dass ein „ausreichender Abstand“ eingehalten werden muss, macht jedoch keine konkreten Maßangaben.

Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Außenbereich mit der Bezeichnung „Friedhof Erweiterung“ dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Plan entsprechend ergänzt wird. Im Rahmen der 7. Fortschreibung könnte das Plangebiet als Wohnbereich dargestellt werden. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ausreichende Planreife erreicht hat.


Stadtrat Unser spricht sich dagegen aus, dass die Fläche bebaut wird und sieht zurzeit auch keinen Bedarf für Bauplätze in diesem Bereich.

Stadtrat Lindner ist der gleichen Auffassung und weist darauf hin, dass hier in der Vergangenheit eine Fehlplanung bezüglich der Größe des Friedhofs stattgefunden habe.

Stadtrat Dr. Pfisterer erinnert an die letzten Haushaltsplanberatungen, bei denen festgestellt wurde, dass die meisten Haller Friedhofsflächen überdimensioniert sind (insbesondere auch Hessental). Deswegen wäre eine ergänzende kleinere Wohnbebauung hier s. E. doch sinnvoll.

Nach weiterer kurzer Aussprache bittet Stadtrat Reber, heute keinen Empfehlungsbeschluss zu fassen und erst am Mittwoch in der Gemeinderatssitzung zu entscheiden, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf in dieser Angelegenheit habe.

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