§ 58 - Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung hat die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall auf eine geschlechtergerechte Formulierung umgestellt.

Gleichzeitig wurden in den Entwurf der Neufassung folgende Änderungen (die durch Kursiv-Schrift hervorgehoben sind) aufgenommen:

  1. Umstellung auf die neue Rechtschreibung
  2. § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats, Vorsitzende/Vorsitzender Abs. 2 „Zweiten Beigeordneten“ - gestrichen
  3. § 10 Öffentliche Ankündigung der Sitzungen, Presseberichterstattungen Abs. 1 „Anschlagtafel im Rathaus“ – gestrichen
  4. § 15 Tagesordnung Abs. 4 neu: „oder zum Aufgabengebiet einer städtischen GmbH gehört und von grundsätzlicher Bedeutung ist“
  5. § 25 Fragestunde Abs. 4 neu: „am Ende der öffentlichen Sitzung“
  6. „§ 33 Berichterstattung über die Verhandlungen“ - gestrichen

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht u. a. die § 6 Abs. 1 Nr. 2 + 3 (Enkel, Urenkel und Stiefenkel) und § 12 (Jedermann, Zuhörerraum) an, für die ebenfalls noch weibliche Formulierungen gefunden werden könnten.

Stadtrat Kaiser teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimme.

B e s c h l u s s:

Der Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (neue Fassung) der Stadt Schwäbisch Hall wird zugestimmt.

(34 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

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