§ 56/1 - Verschiedenes: Maut-Ausweichverkehr im Bereich des Landkreises Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf ein Schreiben des Landkreises vom 05.04.2006 hin, das wie folgt zusammengefasst werden kann:

„Das Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung bietet nur dann eine Möglichkeit, Strecken für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren, wenn die durch den Maut-Ausweichverkehr veränderten Verhältnisse erhebliche Auswirkungen (z. B. auf die Wohnbevölkerung in Ortsdurchfahrten) haben. Dies ist dann gegeben, wenn auch erheblicher Maut-Ausweichverkehr (Zuwachs an Lkw ab 12 t von mehr als 150 Fz/Tag bzw. Zuwachs des Lkw-Anteils mindestens 2 %-Punkte und DTV in 2005 mindestens 10.000 Kfz/Tag) vorliegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es im Landkreis nur auf der B 14 westlich von Mainhardt erheblichen Maut-Ausweichverkehr. Ein denkbares Nachtfahrverbot für schwere Lkw zwischen Backnang und Mainhardt betreffe nicht nur den mautbedingten Durchgangsverkehr, sondern - zumindest teilweise - auch den lokalen und regionalen Lkw-Verkehr, der größtenteils schon immer die B 14 benutzt. Außerdem würde etwa die Hälfte des vom Durchfahrtsverbot betroffenen Verkehrs nicht auf die Autobahn abgeleitet, sondern auf andere Streckenzüge im nachgeordneten Netz verdrängt. Dies führte dann dort zu unzumutbaren Belästigungen der Wohnbevölkerung an den Ortsdurchfahrten.

Wegen der „Aussichtslosigkeit“ von Fahrverboten wurde bislang auch auf ein Abstimmungsgespräch mit den Gemeinden und sonstigen Betroffenen einschließlich der Wirtschaft verzichtet.“

Stadtrat Dr. Pfisterer regt an, dass die Stadt evtl. selbst einmal Zählungen an den neu­ralgischen Punkten durchführt, um zu entsprechenden Erkenntnissen zu kommen.

Stadtplaner Neumann teilt dazu mit, dass mit dem Landratsamt abgesprochen werden könne, wo die Stadt möglicherweise noch selbst ergänzend zählen sollte.

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