§ 50 - Aufstellung des Bebauungsplans "Langenfelder Ziegelhütte"; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Baugebiet „Langenfelder Ziegelhütte“ soll von der HGE zeitnah erschlossen werden. Nachdem der Bau- und Planungsausschuss dem Planungskonzept am 20.03.2006 im Grundsatz zugestimmt hat, ist es nun erforderlich, den Beschluss für die Verfahrenseröffnung formell einzuleiten.

Im Folgenden wird nochmals kurz die grundsätzliche Struktur des Baugebietes erläutert.

Die Abgrenzung erfolgt an der Südostseite durch den Ziegeleiweg. Die nordöstliche Begrenzung wird durch die bestehenden Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung des Ziegeleiweges gebildet. Die südwestliche Grenze verläuft an den Grenzen der bebauten Grundstücke des Galgenberges und an der Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 604/2. Nördlich wird der Bereich durch das Landschaftsschutzgebiet begrenzt.

Die Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen, die an den Ziegeleiweg angeschlossen sind. Während die südwestliche Erschließungsstraße an der Grenze zum Landschaftsschutzgebietes endet, wird die nordöstliche bis zum Ziegeleiweg weiter geführt, um dort weitere Grundstücksreserven, die sich seit Jahren in städtischem Eigentum befinden, zu erschließen.

Das Gebiet ist vorwiegend für Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Gebäudezeile, die direkt am Ziegeleiweg liegt, ist auch für Zwei- und Mehrfamilienhäuser geeignet. Diese soll in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Für die übrigen Grundstücke ist Ein- bis Zweigeschossigkeit geplant. Die überbaubaren Flächen werden in Form eines Baustreifens dargestellt. Somit ist es möglich, je nach Bedarf individuelle Grundstücksgrößen zuzuteilen.

Die Erschließungsstraßen weisen einfachen Standard auf. In Anbetracht der Grundstücksgrößen kann man davon ausgehen, dass der Stellplatzbedarf auf den eigenen Grundstücken realisiert wird.

Nach den positiven Erfahrungen im Baugebiet „Hartäcker“ soll den Bauherren auch hier ein möglichst umfangreiches Spektrum gestalterischer Variationen ermöglicht werden. Festgesetzt werden lediglich die Trauf- sowie die maximale Gebäudehöhe. Die Dachform wird als geneigtes Dach mit einem Neigungswinkel von 30° bis 45° deklariert.

Den künftigen Grundstückseigentümern soll ermöglicht werden, ihr Gebäude nach der Himmelsrichtung optimiert auszurichten. Entsprechend dem Wunsch des Gemeinderates ist ein Arbeitsmodell in Auftrag geben worden, an dem in anschaulicher Weise die zukünftige Siedlungsstruktur dargestellt und ggf. noch ergänzt werden kann. Das Modell wird in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0145-05 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS Objekt + Stadtplanung, Stuttgart/Waiblingen, M 1:500 vom 24.04.2006 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

Eine Begründung mit gleichem Datum ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS Objekt + Stadtplanung, Stuttgart/Waiblingen, vom 24.04.2006. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0145-05 „Langenfelder Ziegelhütte“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

(einstimmig - 20 -)

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