§ 40 - Geschlechtergerechter Sprachgebrauch in der Verwaltung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Thema der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist ein Teilaspekt des „Gender Mainstreaming“ in der öffentlichen Verwaltung. Verschiedene Gremien der Bundes- und Landesverwaltung, der Städte- und der Gemeindetag haben sich bereits in der Vergangenheit dieses Themas angenommen.

In den Richtlinien des Landes zur Änderung der Regelungen vom 14.06.1993 (GABL. S. 864) ist vorgeschrieben, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Rechtssprache zum Ausdruck kommen soll. Dies habe vorrangig durch geschlechtsneutrale Formulierungen zu geschehen, wie etwa durch die Verwendung entsprechender Hauptworte. In Ausnahmefällen dürfen männliche Personenbezeichnungen mit verallgemeinender Bedeutung sog. generische Maskulina wie z. B. Bürger oder Leser auch weiterhin verwendet werden. Das Bundesverwaltungsamt hat in seinen Richtlinien zur „Gleichstellung auch in der Sprache“ vom April 2002 hierzu ausgeführt, dass maskuline Substantive nach deutscher Grammatik zur verallgemeinernden Bezeichnung von Frauen und Männern verwendet werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien wurde den Gemeinden empfohlen.

In der Praxis hat die Umsetzung der Richtlinien dazu geführt, dass die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form in Geschäftsordnungen, Satzungen etc. diese recht unübersichtlich und nur schwer erfassbar werden ließ. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat deshalb anlässlich der Herausgabe eines neuen Geschäftsordnungsmusters (BWGZ 16/2000, Seite 526) ausgeführt, dass sich eine geschlechtsneutrale Bezeichnung nicht anbietet. Er schlägt als gangbaren Weg vor, durch einen speziellen Paragraphen festzulegen, dass die personenbezogenen Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform gelten:

„§......Die in dieser Geschäftsordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.“

Insbesondere bereitet die Umsetzung von Satzungen in eine geschlechtergerechte Sprache in der Praxis, unabhängig von der Verständlichkeit, immer wieder Probleme. Satzungen beziehen sich inhaltlich oft auf gesetzliche Formulierungen. Die städtische Hauptsatzung enthält zum Beispiel zahlreiche wörtliche Zitate aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Da die zugrunde liegenden Gesetze i. d. R. leider nicht geschlechtsneutral formuliert sind, müssten diese bei einer entsprechenden Umsetzung von der Verwaltung angepasst werden. Um Rechtsfehler zu vermeiden, bietet sich hier nur die Umsetzung in Form der weiblichen und männlichen Bezeichnung an (z. B. der/die Gemeinderat/Gemeinderätin), auch wenn dies vereinzelt zu Verständnisproblemen führen kann. Von der Verwendung allgemeiner, vom ursprünglichen Gesetzestext abweichender Formulierungen rät die Verwaltung ab, da dies zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. So kann z. B. der Begriff Gemeinderat/Gemeinderätin nicht durch den Oberbegriff Gemeinderatsmitglieder ersetzt werden, da nach der Systematik der Gemeindeordnung der/die Bürgermeister/-in zwar Gemeinderatsmitglied, aber nicht Gemeinderat/-rätin ist.

Hinsichtlich des Antrages Ziffer 3 „Überarbeitung des gesamten Stadtrechtes....“ sollte der zeitliche und finanzielle Aufwand nicht außer Acht gelassen werden. Das Stadtrecht besteht im Wesentlichen, ausgenommen die Geschäfts- und Benutzungsordnungen, aus Satzungen im Sinne von § 4 GemO BW. Jede Änderung einer Satzung, wie zum Beispiel das Einfügen eines neuen Paragraphen, Veränderungen bzw. Ergänzungen von Begriffen und personenbezogenen Bezeichnungen muss nach den Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgen. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat geänderte Satzungen jeweils neu beschließen muss. Ferner ist die Änderung der Satzung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Sofern die zu ändernden Vorschriften viele personenbezogene Bezeichnungen enthalten, wäre es sicher zweckmäßiger und verständlicher, diese komplett neu zu beschließen. Da die Veröffentlichung im Haller Tagblatt zu erfolgen hat, wird die Überarbeitung des gesamten Stadtrechtes auch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. So hat z. B. die Veröffentlichung der kompletten Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Friedhöfe im Jahre 2005 ca. 1.500 € gekostet.

Eine Nachfrage der Verwaltung beim Regierungspräsidium Stuttgart und beim Städtetag Baden-Württemberg ergab, dass bisher lediglich die Stadt Konstanz den größten Teil des Stadtrechtes geschlechtergerecht formuliert hat. Sie ist hierbei den Weg der Doppelformulierung gegangen und verwendet i. d. R. sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung. Die Stadt Konstanz hat die Veränderungen offenbar sukzessive vorgenommen, da sich auch dort noch in älteren Satzungen nicht immer geschlechtergerechte Formulierungen finden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass bei neuen Satzungen bzw. kompletten Neufassungen von bestehenden Regelungen diese künftig geschlechtergerecht formuliert werden. Geltende Satzungen sollten aus Gründen der Rechtssicherheit sowie der Vermeidung von erhöhtem Verwaltungsaufwand und -kosten, insbesondere in Form von Veröffentlichungskosten, zunächst beibehalten werden. Zur Klarstellung, dass die personenbezogenen Bezeichnungen in diesen nicht überarbeiteten Satzungen sowohl für Frauen als auch für Männer gelten, wird vorgeschlagen, in das Deckblatt des Satzungsrechtes der Stadt Schwäbisch Hall folgende Formulierung aufzunehmen:

„Die Stadt Schwäbisch Hall wird künftig in allen Satzungen und Geschäftsordnungen geschlechtergerechte Formulierungen verwenden. Bis zum Abschluss dieser Umstellung wird hiermit verdeutlicht, dass die personenbezogenen Formulierungen in den bestehenden Satzungen/Geschäftsordnungen grundsätzlich sowohl für Frauen als auch für Männer gelten.“

Die Verwaltung nimmt den Antrag ernst und erkennt durchaus die darin enthaltene Problematik. Sie wird deshalb, einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss vorausgesetzt, die in den Ziffern 1, 2, 4 und 5 enthaltenen Anregungen, sofern noch nicht erfolgt, aufgreifen und umsetzen.

Die Verwaltung wird alsbald nach einem entsprechenden Gemeinderatsvotum einen veränderten, geschlechtergerecht formulierten Entwurf der Geschäftsordnung des Gemeinderates zum Beschluss vorlegen.

Die Erstellung aller Vorlagen und Protokolle in einer geschlechtergerechten Formulierung sowie die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache im offiziellen Schriftverkehr der Verwaltung sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Da sich historisch gewachsene Gewohnheiten offenbar nur langsam verändern, wird in einem Rundschreiben noch einmal auf die Verpflichtung zur Verwendung von geschlechtergerechten Formulierungen hingewiesen und die tatsächliche Umsetzung stärker überwacht. Ferner soll den Beschäftigten der Verwaltung ein gemeinsam mit der Frauenbeauftragten entwickelter Leitfaden für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gehen wir davon aus, dass im Interesse des Verständnisses in Ausnahmefällen auch das sog. generische Maskulinum (z. B. Bürger, Leser, Nutzer etc.) verwendet werden darf.

Im Rahmen des neuen Internetauftrittes wurde von der zuständigen Arbeitsgruppe wiederholt auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache hingewiesen. Soweit der Verwaltung bekannt, wurde diese Vorgabe auch umgesetzt.

Die Frauenbeauftragte ist in den Umstellungsprozess eingebunden und wird zukünftig ein verstärktes Augenmerk auf die Umsetzung legen.

Stadträtinnen Rabe, D. Müller, Niemann und Striebel-Döring sprechen sich für den Antrag aus, wobei Stadträtin D. Müller aber Kritik daran übt, wie die Angelegenheit innerhalb der Verwaltung - mit Zeitverzögerung, schleppend und nur nach Aufforderung - bearbeitet wurde.

Stadtrat Prof. Dr. Blobel schlägt vor, bei den Formulierungen in den Satzungen oder z. B. in der Geschäftsordnung des Gemeinderats die Worte „die Stadträte/Stadträtinnen“ umzudrehen in „die Stadträtinnen/die Stadträte“, da etwa bei Reden und Ansprachen auch die Formulierung „sehr geehrte Damen und Herren“ üblich ist.

Die Damen werden also aus Höflichkeitsgründen stets zuerst genannt.

Diesem Antrag wird mit 31 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen entsprochen.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs einstimmig - 35 - zu.

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