§ 24 - Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Entschädigungssätze für die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen wurde seit 4 Jahren nicht mehr angepasst. Inzwischen hat sich neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch in der Struktur und zeitlichen Belastung der Funktionsträger einiges geändert, weshalb eine Neuregelung erforderlich ist.

Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr und die Verwaltung haben sich auf eine Neufassung der Entschädigungssatzung verständigt. Der Feuerwehrausschuss hat dieser Regelung zugestimmt.

Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Der Stundensatz für Einsätze in § 1 Abs. 1 wird von bisher 8,70 € auf 10,- € erhöht. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung, die in vielen anderen Städten bereits vorgenommen wurde (z. B. Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ostfildern, Schwäbisch Gmünd, Waiblingen und Ilshofen). Dabei ist zu bedenken, dass diese Entschädigung nur für den Einsatz gezahlt wird, nicht jedoch für Übungsdienste und dergleichen.
  2. Aufgrund gestiegener Anforderungen an die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr sollen die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger entsprechend § 3 der Satzung neu geregelt werden. Unverändert bleibt der Entschädigungssatz für den Kommandanten/Stadtbrandmeister. Da er inzwischen 2 Stellvertreter hat, sollen diese je 400,-€ jährlich erhalten (gegenüber bisher 530,-€ einmal). Die Abteilungskommandanten der Ortschaften erhielten bisher 530,-€ und sollen künftig entsprechend der Abteilungsgröße abgestufte Entschädigungen bekommen. Neu ist die Entschädigung von 400,-€ für den stellvertretenden Kommandanten der Abteilung Schwäbisch Hall. Ebenfalls neu sind die Entschädigungssätze von je 450,-€ für die Zugführer der Abteilung Schwäbisch Hall. Der Stadtjugendfeuerwehrwart soll statt bisher 530,-€ künftig 350,-€ erhalten. Zusätzlich werden die 4 Gruppenleiter der Jugendfeuerwehr mit je 200,-€ entschädigt.

Um den gestellten Aufgaben und Anforderungen einer leistungsfähigen Feuerwehr gerecht zu werden, ist bei diesen Führungskräften ein ehrenamtlicher Zeitaufwand weit über das übliche Maß eines Feuerwehrangehörigen hinaus notwendig. Außerdem fallen dabei auch Mehrkosten für Telefonate, Papier usw. an. Bei der Entschädigung der Jugendleiter ist zu beachten, dass die Jugendfeuerwehr seit 2004 aus 4 Gruppen besteht und inzwischen rund 80 Mitglieder hat. Eine gute Jugendarbeit ist im Interesse des Nachwuchses von existenzieller Bedeutung.

Vor dem Hintergrund des großen Idealismus, mit dem unsere Feuerwehrangehörigen ihren Dienst am Nächsten verrichten, ist die vorgeschlagene Neuregelung nicht als wirtschaftlich adäquater Ausgleich zu werten. Es handelt sich allenfalls um eine kleine Anerkennung einer für die Allgemeinheit bedeutungsvollen, ehrenamtlichen Tätigkeit, die viel mehr Wertschätzung verdient, als in diesen Entschädigungssätzen zum Ausdruck kommt.

Die mit der Neuregelung verbundenen Mehraufwendungen sind bereits im Doppelhaushalt 2006/2007 berücksichtigt.


Stadtrat Stutz weist auf die wertvolle und wichtige Arbeit der Feuerwehr - insbesondere auch der Jugendfeuerwehr - hin. Er beantragt, dass der Entschädigungssatz für den Jugendfeuerwehrwart von 530,- jährlich bestehen bleibt.

Stadtrat Kaiser spricht sich für den Verwaltungsantrag aus.

Fachbereichsleiter Gentner erläutert, dass bei der Neuregelung insgesamt 1.150 € für die Jugendfeuerwehr bereitgestellt würden - also mehr als bisher.

Stadträtin Nothacker und Stadtrat Preisendanz plädieren ebenfalls für die Verwaltungsvorlage.

Der oben genannte Antrag von Stadtrat Stutz wird nach der Erläuterung durch den Fachbereichsleiter mehrheitlich abgelehnt.

B e s c h l u s s:

Der beigefügten Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungs- satzung wird einstimmig - 29 - zugestimmt.

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