§ 22 - Resolution zum Ladenschluss; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2006 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Namens der SPD-Fraktion stellt Stadtrat Sakellariou den Antrag, folgende Resolution im Gemeinderat zu beraten und zu beschließen:

    Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag im Interesse des ländlichen Raums nicht über 20.00 Uhr hinaus freizugeben.

Begründung:

Das Ladenschlussgesetz ist derzeit Bundesrecht. Im Rahmen der Förderalismusreform ist beschlossen worden, die Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss auf die Länder zu übertragen. Die derzeitige Landesregierung hat angekündigt, für diesen Fall die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag völlig freizugeben (24 Stunden).

Diese Regelung mag den Ballungszentren nutzen - der gesamte ländliche Raum würde jedoch darunter leiden. Der Einzelhandel im ländlichen Bereich würde gegenüber den großflächigen Einkaufszentren in existenzgefährdender Weise benachteiligt. Die Umsatzverschiebung hin zu den Ballungs- und Einkaufszentren würde zu einer Verlagerung noch vorhandener Arbeitsplätze aus dem ländlichen Bereich zu schlechteren Arbeitszeiten bei längeren Anfahrtswegen führen. Betroffen wären hauptsätzlich Frauen (72,5 % der Beschäftigten im Einzelhandel), von denen ein Großteil zudem einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht.

Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Familienbetriebe im Einzelhandel, der Einzelhändler und der Beschäftigten würden sich verschlechtern.

Die Existenz des inhabergeführten Einzelhandels im ländlichen Raum wären gleichfalls gefährdet. Profitieren würden allein die großen Handelskonzerne.

Vor dem Hindergrund, dass der Einzelhandel im Landkreis Schwäbisch Hall mit 3.700 Beschäftigten an fünfter Stelle der zehn beschäftigtungsintensivsten Branchen steht, würde sich die Freigabe der Ladenöffnungszeiten zudem verheerend auf das Arbeitsplatzangebot im ländlichen Bereich auswirken.

Die Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs käme hinzu.

Alles in allem überwiegen die Nachteile einer völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten für den ländlichen Raum die Vorteile für einige Handelskonzerne und die Ballungszentren in Baden-Württemberg.

Stadtrat Sakellariou erläutert und begründet seinen Antrag. Er spricht von einer Existenzgefährdung des Einzelhandels im ländlichen Raum. Profitieren würden nur die großflächigen Einkaufszentren wie z. B. Breuningerland oder IKEA.

In diesem Wettbewerb um die Kunden könne der Handel im Kreis Schwäbisch Hall nur verlieren. Das habe zur Folge, dass hier Arbeitsplätze verloren gingen. Auch würden sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen der vielen Familienbetriebe im Einzelhandel, der Einzelhändler und der Beschäftigten verschlechtern.

Vor dem Hintergrund, dass der Einzelhandel mit 3.700 Angestellten im Kreis die fünftbeschäftigungsintensivste Branche sei, würde sich die Freigabe der Öffnungszeiten auf das Arbeitsplatzangebot „verheerend“ auswirken. Die letzten Kaufkraftreserven des Kreises Hall - er liege in dieser Kategorie an drittletzter Stelle im Lande - würden abgezogen.

Nach Mitteilung von Stadtrat Reber bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer bereits im VFA geäußerten Meinung und kann den vorgetragenen Argumenten nicht folgen.

Jedem solle freigestellt werden, wann er öffnen wolle.

Stadtrat Baumann kündigt an, dass sich die FWV bei der Abstimmung enthalten werde, da die Resolution einer einzelnen Kommune hier nicht hilfreich erscheine, weil es sich um eine Regelung auf Landesebene handelt, die dort politisch entschieden werden muss.

Stadtrat Härtig hält die Resolution für sinnvoll und menschenfreundlich, weshalb man ihr zustimmen werde.

Stadtrat Preisendanz findet viele der vorgenannten Argumente absolut bedenkenswert. Es gebe aber auch Beispiele aus anderen Ländern, wo die Freigabe den kleinen Händlern genutzt habe. Doch da der Gemeinderat hier nicht zuständig sei, werde sich seine Fraktion der Stimme enthalten.

Oberbürgermeister Pelgrim spricht sich für den Antrag aus, eine entsprechende Resolution zu verabschieden.

Er plädiert für den regulierten Ladenschluss, da sonst inhabergeführte Betriebe rasch am Ende sein könnten.

B e s c h l u s s

über folgende

Resolution:

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag im Interesse des ländlichen Raums nicht über 20.00 Uhr hinaus freizugeben.

(13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge