§ 15 - Zugang zum Kellergeschoss, Neue Straße/Sporengasse, durch Veränderungen am öffentlichen Verkehrsraum (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bürgermeister Stadel erläutert, dass der oben genannte Kellerzugang im Bereich des öffentlichen Raums abgesenkt werden soll, damit ein normaler, in der Höhe ausreichender Eingang zu diesem Keller ermöglicht wird, da die Hauseigentümer die Kellerräume geschäftlich mitnutzen möchten.

Es sei notwendig, insgesamt ca. 2,40 m der öffentlichen Fläche in Anspruch zu nehmen, um einen ausreichenden und sicheren Kellerzugang zu ermöglichen.

Stadtrat Vogt sieht das Vorhaben problematisch, weil damit ein Präzedenzfall für die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche geschaffen werde und es sicherlich noch eine Reihe anderer Fälle geben könnte, in denen Privatpersonen gerne das Gleiche machen würden.

Es findet eine weitere kurze Aussprache statt, in der zum Ausdruck kommt, dass viele alte Häuser durch das Auffüllen des öffentlichen Straßenraums im Laufe der vergangenen Jahrhunderte immer tiefer „versunken“ und viele Kellergeschosse deshalb heute nicht mehr ordentlich zugänglich sind.

Nachdem Stadtrat Baumann den vorgelegten, nicht maßstabsgerechten Lageplan des vom Antragsteller beauftragten Architekten bemängelt, schlägt Stadträtin Striebel-Döring vor, vor der nächsten BPA-Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sich ein besseres Bild von dem Vorhaben und den Gegebenheiten machen zu können.

Dies sagt Oberbürgermeister Pelgrim zu.

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