§ 158 - Zusammenlegung der Standesamtsbezirke der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Landratsamt hat wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 29.04.2005, darum gebeten, die Standesamtsbezirke Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental in das Standesamt Schwäbisch Hall einzugliedern.

Zur Begründung führt es u. a. Folgendes an:

    Die Zusammenlegung von Standesamtsbezirken wirkt sich fast in allen Bereichen vorteilhaft aus. Insbesondere wird an dieser Stelle die erhebliche Kostenersparnis im Bereich der Raum-, Sach-, Personal- und Fortbildungskosten erwähnt. Größere Standesämter sind meist kompetenter und leistungsfähiger und erbringen in der Regel im schwierigen, nationalen und internationalen Recht bei immer häufiger werdenden Auslandsbeteiligungen qualifiziertere standesamtliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Zudem findet ein Großteil der Geburten und Sterbefälle in den Krankenhäusern des Landkreises statt.

Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen mit der Verlegung der Standesamtsbezirke Sulzdorf, Gelbingen, Eltershofen, Weckrieden und Hessental nach Schwäbisch Hall wurden die Ortschaftsräte der o. g. Teilorte erneut um Zustimmung zur entsprechenden Zusammenlegung gebeten.

Sie haben dem Vorhaben nun zum 1. Januar 2006 zugestimmt.

Selbstverständlich können in den Teilorten nach wie vor Trauungen abgehalten und auch weiterhin Formulare, Auskünfte, Auszüge etc. ausgegeben bzw. angefordert werden.

B e s c h l u s s:

Der Zusammenlegung der Standesamtsbezirke Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental in das Standesamt Schwäbisch Hall zum 01. Januar 2006 wird einstimmig - 34 - zugestimmt.

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