§ 146 - Straßenbenennung im Baugebiet "Hartäcker II" (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Erschließungsarbeiten im o. g. Baugebiet gehen zügig voran. Deshalb ist es nun notwendig, die postalischen Adressen der einzelnen Bauplätze festzulegen.
Für die Verlängerung der bestehenden Straße „Hartäcker“ nach Osten und Süden sowie die anschließende Weiterführung als Ring schlägt die Verwaltung vor, den Namen „Hartäcker“ beizubehalten. Analog dazu soll die Verlängerung des Karlsbader Weges in südliche Richtung, mit der die Bauplätze des Sonnenhofs erschlossen werden, den vorhandenen Straßennamen „Karlsbader Weg“ erhalten. Somit wird lediglich für die von der Straße „Hartäcker“ nach Norden abgehende neue Stichstraße, die 5 Grundstücke der HGE und alle Bauplätze der Kreissparkasse auf dem ehemaligen Hengella-Grundstück erschließt, ein zusätzlicher Name notwendig.
In Abstimmung mit dem Stadtarchiv wird vorgeschlagen, diese Straße mit „Neustrelitzer Weg“ zu bezeichnen. Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1988 Partnerstadt von Schwäbisch Hall. Gedacht war diese kommunale Zusammenarbeit als Beitrag zur Überwindung der deutschen Teilung. Nach dem Zusammenbruch der DDR entwickelten sich vielfältige Kontakte und Aufbauhilfen zwischen beiden Städten. Die Benennung des Weges nach Neustrelitz würdigt zum einen diese Partnerstadt und fügt sich zum anderen gut in die Straßennamen des angrenzenden Wohngebiets ein. Letzteres ist ein wichtiger Faktor zum schnellen Auffinden der jeweils gesuchten Straße, da aufgrund der einheitlichen Straßenbenennungen eines Bereichs eine schnelle Orientierung möglich ist.
Die Straßen im o. g. Baugebiet werden wie folgt benannt:
Nr. 1: Hartäcker
Nr. 2: Karlsbader Weg
Nr. 3: Neustrelitzer Weg
(einstimmig - 29 -)