§ 141 - Geschäftsbericht der GWG für das Jahr 2004 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen hat den Jahresabschluss der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH für das Jahr 2004 geprüft und bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nachfolgend Bilanzzahlen im Vergleich (in €):

200420032002
Anlagevermögen57.837.439,3755.894.659,0053.294.520,98
Bilanzsumme76.590.844,6468.384.581,1859.132.119,30
Eigenkapital11.022.842,1210.683.894,2910.425.950,04 €
Bilanzgewinn305.053,11232.149,82236.377,19
Jahresumsatz17.497.165,3414.194.283,288.767.382,60
Verbindlichkeiten61.223.043,2554.244.838,9346.615.988,85

Am 13. Juli 2005 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2004 festgestellt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.


Stadträte/in Denz, Kaiser, W. Müller, Nothacker und Preisendanz sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen für den Jahresabschluss aus und danken der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Aufsichtsrats und den Mitarbeitern/innen der GWG für die im vergangenen Jahr geleistete gute und erfolgreiche Arbeit.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der GWG folgende Beschlüsse fasst:

  1. Kenntnisnahme vom Geschäftsbericht mit Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2004 einschl. Bericht des Aufsichtsrates
  2. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der GWG zum 31.12.2004, für den der Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V. den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat
  3. Zustimmung, dass Aufsichtsrat und Geschäftsführer der GWG für das Jahr 2004 entlastet sind
  4. Zustimmung, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 305.053,11 € den anderen Gewinnrücklagen zugeführt wird.
(einstimmig - 29 -)
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