§ 129/4 - Verschiedenes. Sonderzuschuss an das Hohenloher Freilandmuseum zum Aufbau des spätmittelalterlichen Bauernhauses aus Zaisenhausen; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 17:16 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat hatte am 27.10.2004 beschlossen, dem Hohenloher Freilandmuseum zum Aufbau des o. g. Gebäudes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 165.000 € zu gewähren.
Der Aufbau des Bauernhaues geht zügig voran. Der Rohbau ist fast fertiggestellt und das Richtfest für 08.09.2005 vorgesehen.
Das Hohenloher Freilandmuseum ist auf die Zahlung des Zuschusses angewiesen. Zur Auszahlung bedarf es nach der Hauptsatzung eines Bewirtschaftungsbeschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses.
Da dieser jedoch erst wieder am 19.09.2005 tagt, hat Oberbürgermeister Pelgrim aufgrund von § 43 (4) GemO am 08.08.2005 folgende Eilentscheidung getroffen:
Der Sonderzuschuss an das Hohenloher Freilandmuseum mit 165.000 € kann ausbezahlt werden.