§ 82/2 - Verschiedenes: Zusammenlegung der Standesamtsbezirke in der Stadt Schwäbisch Hall; hier: Schreiben des Landratsamts vom 29.04.05 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf das o. g. Schreiben hin, wonach das Landratsamt bittet, die Standesamtsbezirke Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental möglichst bald in das Standesamt Schwäbisch Hall einzugliedern, wie es bereits mit den Standesämtern Hessental und Sulzdorf geschehen sei.

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