§ 77 - Aufstellung des Bebauungsplans "Grundwiesen - 1. Änderung" in Hessental; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 15.04. bis 17.05.2005 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange benachrichtigt worden. Weder von der Öffentlichkeit noch von den Trägern wurden im Zuge dieses Anhörungsverfahrens Anregungen vorgebracht.
A) Der o. g. Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 18.02.2005 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 18.02.2005. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans „Grundwiesen – 1. Änderung“ Nr. 0314-07/01.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung mit Umweltbericht beigefügt.
(einstimmig - 34 -)