§ 74 - Rechtsverordnung über die Einrichtung von Parkplätzen und die Festsetzung von Parkgebühren anlässlich des Jakobimarktes vom 22. - 25. Juli 2005 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Jakobimarkt als Jahrmarkt und großes Volksfest lockt jedes Jahr unzählige Besucher an. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dies sehr zu begrüßen. Deshalb ist der Stadtverwaltung viel daran gelegen, dass die durch das hohe Verkehrsaufkommen und den großen Parkplatzbedarf entstehenden Probleme in möglichst ausgewogener Weise bewältigt werden können.

In den letzten Jahren haben Anwohner und betroffene Einrichtungen, wie z. B. der Campingplatz, verstärkt darunter gelitten, dass keine offiziell ausgewiesenen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Um unnötigen und belastenden Parkplatzsuchverkehr in den angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden, wurden dort Einfahrtverbote mit Halbschranke aufgestellt. Dies hat jedoch leider erst gewirkt, als die Verbote in den Spitzenstunden auch permanent überwacht wurden. Unabhängig davon kam es in der Umgebung des Festplatzes zunehmend zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Haltverbote werden missachtet und auf die Belange von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen wird kaum Rücksicht genommen. Auch die Zufahrt zum Campingplatz war zum Teil durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge blockiert. Die Polizei sieht sich außer­stande, durch permanente Kontrollen die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs aufrecht zu erhalten und verweist auf die Verantwortung des Veranstalters, dies durch einen geeigneten Ordnungsdienst zu gewährleisten.

Die Verwaltung hat deshalb mit der TMG als Veranstalterin nach Möglichkeiten gesucht, wie sowohl im Bereich öffentlicher Straßen, als auch auf privatem Grund sämtliche sich bietenden Parkmöglichkeiten mit einem privaten Ordnungsdienst so bewirtschaftet werden können, dass die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist.

Die TMG hat mit dem SC Steinbach verhandelt und erreicht, dass der Verein einen Ordnungsdienst aus ehrenamtlichen Kräften einrichtet, der die in der Rechtsverordnung genannten Parkplätze bewirtschaftet und die Zufahrtsverbote zu den angrenzenden Wohnstraßen kontrolliert. Dieser Dienst finanziert sich aus den vorgesehenen Gebühreneinnahmen. Pro Parkvorgang wäre aus Sicht der Verwaltung eine Gebühr von mindestens 3,- € angemessen. Der Busfahrpreis beträgt 2,- €. Ab zwei Personen parkt also ein PKW günstiger, als wenn beide Personen den Bus benutzen. Insofern wäre in unmittelbarer Nähe zum Festplatz (Steinbacher Straße) sogar eine höhere Parkgebühr denkbar.

B e s c h l u s s :

Der beigefügten Rechtsverordnung wird zugestimmt. Damit diese Parkregelung und die aus Anlass des Jakobimarktes erforderlichen Zufahrtsverbote für die an das Festgelände angrenzenden Wohnstraßen eingehalten werden, hat die TMG als Veranstalterin einen Ordnungsdienst einzurichten, der sich mit diesen Gebühreneinnahmen finanziert.

(32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; Stadtrat Rempp wegen Befangenheit abgetreten)

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