§ 70 - Umschlagplatz in Sulzdorf für Restabfall-Container (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Fa. Sulo aus Backnang übernimmt ab 01.06.2005 die Müllentsorgung des Landkreises für 13 Gemeinden, u. a. auch die Stadt Schwäbisch Hall. Sie bedient sich dabei eines geschlossenen Containersystems, das für max. 1 Tag zwischengelagert und dann gesammelt nach Buchen abgefahren wird (siehe beiliegende Beschreibung).

Die Entsorgungsfirma hat mit dem Grundstückseigentümer Albert Scheib bereits einen Mietvertrag über das Gelände neben der Mischanlage im Gewerbegebiet Sulzdorf abgeschlossen.

Diese Nutzung unterliegt nicht dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern allein den baurechtlichen Regelungen. Nach dem dort gültigen Bebauungsplan ist die geplante Nutzung uneingeschränkt zulässig, es handelt sich um einen Lagerplatz im baurechtlichen Sinne; auf die Erteilung einer Genehmigung besteht seitens der Antragsteller ein Rechtsanspruch.

Nachdem es sich lediglich um die Lagerung geschlossener Container handelt, ist das Vorhaben insgesamt als unproblematisch zu betrachten. Durch entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung wird sichergestellt, dass der Betrieb entsprechend den Angaben des Antragstellers erfolgt.


Lt. Stadtrat Denz müsse aber sichergestellt sein, dass sich die Container tatsächlich nur maximal einen Tag dort befinden und nicht z. B. übers Wochenende, worauf dann bei Hitze üble Geruchsemmissionen entstehen.

Stadtrat Vogt hat Bedenken gegen dieses Vorhaben. Er erinnert an die Beschwerden über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Sulzdorf. Auch damals sei versprochen worden, dass die Abfälle in geschlossenen Containern angeliefert würden. Trotzdem habe es erhebliche Geruchsbelästigungen gegeben.

Das Gleiche befürchte er für den Restmüll.

Baurechtsamtsleiter Franz erläutert die Details der Planung.

Vorausgesetzt, die Auflagen würden eingehalten, könne er die Befürchtungen nicht teilen.

Mehr als 10 t Müll dürften auf dem Platz nicht länger gelagert werden, weil sonst das strengere Bundesimmissionsschutzrecht Anwendung fände.

Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung betrage ca. 700 m.

Stadtrat Baumann möchte das Müllproblem einmal generell anpacken und bittet die Verwaltung, das Thema baldmöglichst auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen, da hier Beratungsbedarf bestehe.

Es müsse ein auf Hall zugeschnittenes Entsorgungskonzept erstellt werden. Notfalls solle man sich vom Landkreis „abnabeln“.

Er verweist in diesem Zusammenhang auf die jüngste Anregung der SPD-Fraktion im Kreistag zum Müllsystem, wonach nur noch eine Tonne für alle Abfälle verwendet werden könnte und die Trennung dann in der leistungsfähigen Sortieranlage in Buchen vorgenommen würde.

Stadtrat Sakellariou stellt die Frage, ob es überhaupt sinnvoll sei, den Müll aus den Räumen Schrozberg, Braunsbach und anderen weiter entfernten Kommunen erst nach Sulzdorf zu transportieren, um ihn dann von dort wiederum „auf die Reise“ nach Buchen zu schicken.

Ein Standort auf der grünen Wiese in Autobahnnähe erscheine ihm wesentlich sinnvoller.

Stadtrat Denz teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls gegen die „Müll-Philosophie“ des Landkreises sei.

Nach weiterer kurzer Aussprache sagt Bürgermeister Stadel zu, dass die Stadt prüfen wolle, ob es verwaltungsrechtlich möglich sei, die Müll-Zuständigkeit vom Landkreis auf die Stadt zurückzuübertragen.

Bis Herbst solle das Ergebnis hierüber vorliegen. Dann werde man weitersehen.

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