§ 64 - Investitionsprogramm Zukunft - Bildung - Betreuung (IZBB); hier: Neubau eines Schülerhauses im SZW (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit dem o. g. Programm fördert der Bund die Infrastruktur im Ganztagesschulbereich nach den jeweiligen Landesregelungen. Das Förderprogramm umfasst 4 Mrd. Euro im Zeitraum 2003 – 2007. Baden-Württemberg erhält für Investitionsvorhaben in diesem Bereich 528 Mio. Euro. Die Stadt hat am 05.08.2004 beim Oberschulamt Stuttgart einen Antrag auf Aufnahme von Investitionsmaßnahmen im Rahmen eines Ganztagesbetriebes an der Thomas Schweicker Hauptschule und am Erasmus Widmann Gymnasium im SZW gestellt.

Beantragt wurden die Schaffung von Aktions- und Aufenthaltsflächen, die Errichtung einer Mensa und eines multifunktionalen Sport- und Bewegungsfeldes. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm sind entsprechende pädagogische Konzepte.

Für beide Schulen hat das Oberschulamt einen zusätzlichen Flächenbedarf von 750 qm und eine zuschussfähige Investitionssumme von 1.463 Mio. Euro sowie zusätzlich 200.000 Euro für Ausstattungsgegenstände und 40.000 Euro für das Spielfeld, insgesamt also 1.703 Mio. Euro anerkannt. Die geschätzten Gesamtkosten des Schülerhauses liegen bei 2.305 Mio. Euro.

Die Förderanträge wurden von den Oberschulämtern an das Kultusministerium weitergeleitet, das eine Länderliste erstellt und am 31.03.2005 beim Bund eingereicht hat. Die Liste umfasst 508 Vorhaben mit einem Fördervolumen von 476 Mio. Euro. Baden-Württemberg stehen noch 157 Mio. Euro zur Verfügung, sodass von den genannten 508 Vorhaben 159 berücksichtigt werden können. Die Länderliste wurde nach Antragseingang erstellt, Schwäbisch Hall liegt dabei an lfd. Nr. 110.

Die Stadt kann somit davon ausgehen, vom Bund eine Förderung von 90 % der anerkannten zuschussfähigen Investitionssumme von 1.703 Mio. Euro zu erhalten.

Zur Komplementärfinanzierung dieses Projektes wurden 800.000 Euro Eigenmittel aus dem Rechnungsergebnis 2004 veranschlagt und beschlossen.

Am 28.04.2005 wurde der Jugend- und Sozialausschuss ausgiebig über dieses Projekt informiert. Dies umfasste sowohl das schulpädagogische Konzept als auch die Raumkonzeption. Der Ausschuss hat die Vorschläge der Verwaltung und der Schulen positiv zur Kenntnis genommen.

Nachdem die Co-Finanzierung durch den städtischen Haushalt sichergestellt und die Finanzierung durch den Bund ebenfalls als gesichert zu bezeichnen ist, muss jetzt der grundsätzliche Beschluss über den Bau des so genannten Schülerhauses gefasst werden. Damit wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt weiter zu planen und gleichzeitig autorisiert, die notwendigen Aufträge an Fachingenieure zu erteilen.


Stadtplaner Neumann stellt das Vorhaben an Plänen vor (Gebäudelage, Grundriss des Raumprogramms mit insgesamt rd. 1.100 m²).

Stadträte Denz und Vogt begrüßen und befürworten die Planungen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt und Oberbürgermeister Pelgrim heben das besondere pädagogische Engagement von Schulleiter Schröder (Gymnasium im SZW) in dieser Angelegenheit hervor.

Stadträtin Jörg-Unfried dämpft die Euphorie ein wenig, da es sich nur um ein erweitertes Angebot, aber keinesfalls schon um die Ganztagsschule handele, wie sie in anderen europäischen Ländern üblich sei.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie wird beauftragt, die Planung dieses Schülerhauses voranzutreiben und die Realisierung des Projektes vorzubereiten.

(einstimmig - 20 -)

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