§ 63 - Sanierungsgebiet "Nördliche Kernstadt Froschgraben"; hier: Östliche Erweiterung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Sanierungsgebiet “Nördliche Kernstadt Froschgraben – Erweiterung“ wurde im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossen (s. GR vom 28.04.2004, § 54).

Teile der Weilervorstadt und der Bereich um Haalplatz und Schwatzbühlgasse werden durch die Erweiterung mit einbezogen. Anlass dafür waren Anregungen aus der Bevölkerung, den Umfang des Sanierungsgebietes so auszudehnen, dass sich weitere sanierungsbedürftige Gebäude mit Hilfe des Landesförderprogramms renovieren lassen.

Ein ähnlicher Tatbestand liegt um den Platz „Hinter der Post“ vor. Dieses Gebiet grenzt unmittelbar an das Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben – Erweiterung“ an und weist gleichfalls erhebliche Mängel bzw. eine Sanierungsbedürftigkeit auf. Hierzu zählen in erster Linie die desolate städtebauliche Situation „Hinter der Post“, einem der zentralen Plätze der Stadt, sowie verschiedener Wohn- und Geschäftsgebäude entlang der Blockgasse. Die notwendigen Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können dann mit Unterstützung des Sanierungsprogramms wesentlich vereinfacht werden.

Um für die Beseitigung dieser offensichtlichen städtebaulichen Mängel Fördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, das Sanierungsgebiet entsprechend zu erweitern. Ein Lageplan mit der vorgeschlagenen Erweiterungsfläche liegt vor.

Die Verwaltung muss beauftragt werden, die vorbereitende Untersuchung auf das beschriebene Gebiet auszudehnen und dann den Beschluss über die Erweiterung des Sanierungsgebietes vorzubereiten.


Es findet eine kurze Aussprache über den Einsatz von Sanierungs- bzw. Fördermitteln für dieses und ähnliche Vorhaben statt.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Zur Vorbereitung der o. g. städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB deren Beginn für den genannten Bereich beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1:1000 des Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.05.2005 dargestellt und wird Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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