§ 53 - Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 11.03.2005 in Bibersfeld wurde von der Gesamtfeuerwehr Oberbrandmeister Christoph Wenger zum 2. stellvertretenden Kommandanten neu gewählt.

Die Wahlen bedürfen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz der Zustimmung des Gemeinderates. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt der in der Jahreshauptversammlung erfolgten Wahl und der Ernennung von Oberbrandmeister Christoph Wenger zum 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall zu.

(einstimmig - 34 -)

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