13387/meetingminutes/13390/paragraph

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Nachdem die Amtszeit von Herrn Stadel am 30. September 2006 abläuft, sollte der weitere Fortgang der Beigeordnetensituation rechtzeitig geklärt werden.
 
Nachdem die Amtszeit von Herrn Stadel am 30. September 2006 abläuft, sollte der weitere Fortgang der Beigeordnetensituation rechtzeitig geklärt werden.
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Die Verwaltung schlägt deshalb Folgendes vor:
 
Die Verwaltung schlägt deshalb Folgendes vor:
  
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# Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 wird die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass in § 11 unter Ziffer 1 die Ergänzung „eine/ein 1. Beigeordnete/r“ vorgenommen wird.
 
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# Die Stelle der/des Beigeordneten wird am 4. Juli 2005 im Staatsanzeiger und im Haller Tagblatt ausgeschrieben.
<li>Die Stelle der/ des Beigeordneten wird am 4. Juli 2005 im Staatsanzeiger und im Haller Tagblatt ausgeschrieben.</ol>
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Die Wahl könnte dann mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2005 stattfinden.
 
Die Wahl könnte dann mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2005 stattfinden.
  
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Das Tätigkeitsfeld der/des 1. Beigeordneten ergibt sich aus der [[13387/meetingminutes/13403/paragraph{{!}}Ausschreibung]] der Stelle.
  
 
<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> weist auf die geschlechtsneutrale Formulierung in der Hauptsatzungsänderung und im Ausschreibungstext hin, die auf eine Anregung aus der Vorberatung im VFA vorgenommen wurde.
 
<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> weist auf die geschlechtsneutrale Formulierung in der Hauptsatzungsänderung und im Ausschreibungstext hin, die auf eine Anregung aus der Vorberatung im VFA vorgenommen wurde.
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Sie bittet diesbezüglich um getrennte Abstimmung.
 
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2010, 14:49 Uhr

Sachvortrag:

Am 26. Juni 2002, § 105, beschloss der Gemeinderat die Änderung der Hauptsatzung mit der Folge, dass die Stelle des 1. Beigeordneten gestrichen wurde. Da seinerzeit der 2. Bürgermeister, Herr Stadel, nach Wegfall der Stelle des 1. Bürgermeisters auf Grund der Vorschriften der Gemeindeordnung nicht automatisch nachrücken konnte, die Gemeindeordnung allerdings vorsieht, dass bei Bestehen einer Beigeordnetenstelle diese als Stelle der/des 1. Beigeordneten auszuweisen ist, hat die Stadt Schwäbisch Hall nun defakto einen Beigeordneten, der nicht Erster und dessen Stelle nicht in der Hauptsatzung verankert ist.

Nachdem die Amtszeit von Herrn Stadel am 30. September 2006 abläuft, sollte der weitere Fortgang der Beigeordnetensituation rechtzeitig geklärt werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb Folgendes vor:

  1. Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 wird die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass in § 11 unter Ziffer 1 die Ergänzung „eine/ein 1. Beigeordnete/r“ vorgenommen wird.
  2. Die Stelle der/des Beigeordneten wird am 4. Juli 2005 im Staatsanzeiger und im Haller Tagblatt ausgeschrieben.

Die Wahl könnte dann mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2005 stattfinden.

Das Tätigkeitsfeld der/des 1. Beigeordneten ergibt sich aus der Ausschreibung der Stelle.

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die geschlechtsneutrale Formulierung in der Hauptsatzungsänderung und im Ausschreibungstext hin, die auf eine Anregung aus der Vorberatung im VFA vorgenommen wurde.

Stadträtin Rabe plädiert für die Besetzung der Stelle erst ab 01.10.2006 und nicht schon zum 01.01.2006.

Sie bittet diesbezüglich um getrennte Abstimmung.

B e s c h l u s s :
  1. Der 34. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall und dem Verfahren zur Besetzung der Stelle des/der 1. Beigeordneten wird zugestimmt. (einstimmig - 34 -)
  2. Der Ausschreibung der Stelle mit den vorgesehenen Fristen wird wie vorgeschlagen zugestimmt.

(31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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