§ 48 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt für das Jahr 2005; a) Stellungnahme der Fraktionen; b) Verabschiedung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans der Stadt für 2005 vor.

Der Nachtragshaushaltsplan wurde am 16. März 2005 öffentlich im Gemeinderat eingebracht.

Beratungen fanden am 11. (Verwaltungs- und Finanzausschuss – nichtöffentlich) und am 18. April 2005 (Gemeinderat – öffentlich) statt.

Der Entwurf war in der Zeit vom 4. - 12. April 2005 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bis zum 19.04. konnten nach § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung Einwendungen erhoben werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Anträge, Aufträge, Anfragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen zum Entwurf des Nachtrags wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 14. April beantwortet. Am 18.04. hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Nachtragsentwurf beschlossen. Diese sind im Schreiben der Verwaltung vom 25. April 2005 zusammengestellt.


Stadträtin Rabe teilt mit, dass in ihrer Fraktion Einigkeit darüber herrsche, dass der strikte Sparkurs beibehalten werden müsse.

Im Übrigen werde die CDU ganz genau hinsehen, was mit der Sonderrücklage von 2 Mio. € für Bildung und Soziales im Hospitalhaushalt passiere, da man einen „Selbstbedienungsladen“ nicht zulassen werde.

Bezüglich der Umbenennung des Platzes „Hinter der Post“ könne man sich den Namen „Sparkassenplatz“ vorstellen, da die Sparkasse hier dominierend sei.

Schließlich werde die Verwaltung angemahnt, ihren ganzen Einfluss geltend zu machen, um so schnell wie möglich den Bürgerentscheid für den Ausbau der K 2576 durchzusetzen. Diese Straße sei auch für den Standort des neuen Zentralklinikums von großer Bedeutung.

Stadtrat Vogt hat bezüglich der richtigen und vorgesehenen Verwendung der Sonder­rücklage keine Befürchtung, da der Gemeinderat die volle Verfügungsmacht über dieses Geld habe.

Für die Benennung des Platzes „Hinter der Post“ in „Sparkassenplatz“ gebe es in der Bevölkerung keine Mehrheit.

Seine Fraktion habe ein Gefühl für die alte Stadt und werde nicht in den allgemeinen „Modernisierungswahn“ verfallen.

Stadtrat Baumann warnt davor, den Eindruck zu erwecken, dass mit dem Nachtragshaushalt Gebühren verändert, Streichungen rückgängig gemacht oder gar neue Programme mit Folgekosten verabschiedet werden könnten.

Die Stadt sei hinsichtlich der Finanzmisere noch lange nicht über dem Berg.

Stadträtin Herrmann warnt ebenfalls davor, nach dem unerwarteten Geldsegen durch eine Steuernachzahlung vom strikten Sparkurs abzuweichen.

„Luxus- und Prestigeobjekte“ in finanzschwachen Zeiten (wie z. B. die Umgestaltung des Platzes „Hinter der Post“ oder die vorgesehene Marktplatzbeleuchtung) hielten die Grünen für völlig unangemessen.

B e s c h l u s s :

Der Nachtragshaushaltssatzung 2005 der Stadt Schwäbisch Hall in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

(einstimmig - 33 -)

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