§ 44 - Errichtung eines Einkaufszentrums in Heilbronn; hier: Stellungnahme der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die Stadt Heilbronn bereitet derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Einkaufszentrums auf ihrer Gemarkung vor. Im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden wird Schwäbisch Hall hierzu angehört.

Das Einkaufszentrum ist im Bereich „Galeria Kaufhof“ und „Deutschhof“ im Stadtkern von Heilbronn vorgesehen. Es soll nach dem derzeitigen Planungsstand eine Nettoverkaufsfläche von ca. 13.000 m² haben und ist als integriertes Center konzipiert. Dies bedeutet, dass der Branchenmix die vorhandenen Ladengeschäfte in der Heilbronner Innenstadt ergänzen und das Center somit zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung der City als Einzelhandelsstandort beitragen wird.

In Anbetracht der Größenordnung dieser Einrichtung wurde eine raumordnerische Beurteilung des Vorhabens vorgenommen, die die GMA Ludwigsburg durchführt hat. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass ein Einzelhandelszentrum in der vorgesehenen Größe wesentlich zur Attraktivierung der Innenstadt als Einkaufsstandort beitragen und neue Kunden nach Heilbronn bringen wird. Es kommt zu folgender abschließender Beurteilung:

„Unter den Aspekten der Raumordnung ist zu konstatieren, dass die geplante Ansiedlung eines Einkaufszentrums auf dem Landerer-Areal mit der zentralörtlichen Gliederung übereinstimmt. Auf Grundlage der Modellrechnung können zudem Gefährdungen der zentralörtlichen Versorgungskerne und damit der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung in benachbarten Städten und Gemeinden ausgeschlossen werden.“

Das Regierungspräsidium teilte als Raumordnungsbehörde mit, dass ein entsprechendes Verfahren nicht erforderlich sei, da das geplante Objekt in der Stadt Heilbronn als Oberzentrum typischerweise richtig angesiedelt ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist mit der Ansiedlung dieses Einzelhandelscenters in Heilbronn kein Gefährdungspotenzial für die Raumschaft von Schwäbisch Hall zu sehen. Insbesondere wird keine wesentliche Auswirkung für die Ansiedlung eines Einkaufszentrums in Hall zu erwarten sein.


Stadtrat Heckelmann rät in diesem Zusammenhang sehr, an dem JVA-Gelände in der Innenstadt festzuhalten, da der Trend allgemein - langsam aber sicher - wieder in die Innenstädte gehe.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie wird autorisiert, eine positive Stellungnahme zu diesem Bebauungsplanverfahren abzugeben.

(einstimmig - 20 -)

Meine Werkzeuge