§ 7 - Aufstellung des Bebauungsplans "Ostumfahrung"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan wurde vom 01.11. bis 02.12.2004 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange nochmals benachrichtigt worden. Im Zuge dieses Anhörungsverfahrens ging eine Stellungnahme ein, die einer Abwägung bedarf.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall machen darauf aufmerksam, dass zur Sicherung von vorhandenen Leitungen im Bereich der ehemals geplanten Erschließungsstraße „In der Eich“ Leitungsrechte einzutragen sind.

Abwägung:

Die vorhandenen Leitungen werden, soweit notwendig, im Rahmen von Grunddienstbar-keiten entsprechend abgesichert.

B e s c h l u s s :

Über die vorgebrachte Anregung wird, wie oben erläutert, entschieden.

A) Der Bebauungsplan Nr. 0325-01 wird gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:2.500 vom 17.09.2004 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Ostumfahrung werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung ebenfalls als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 17.09.2004. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0325-01.

Beiden Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung mit Umweltbericht beigefügt.

(einstimmig – 30 -)

Meine Werkzeuge