§ 4 - Projekt Umfahrung Weilervorstadt und Regenüberlaufbecken 140 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In jüngerer Zeit mehrten sich in der Bevölkerung die Stimmen, die sich in kritischer Weise mit dem Projekt der Umfahrung der Weilervorstadt und dem Bau des Regenüberlaufbeckens auseinandersetzen. Es wurde der Sinn der Baumaßnahmen und ihre Finanzbarkeit in Zweifel gezogen. Wie häufig bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, die sich über mehrere Jahre hin ziehen, werden fehlende Faktenkenntnisse durch Vermutungen ersetzt. Dies führt in der öffentlichen Diskussion zu einem Meinungsbild, das den sachlichen Hintergrund in keiner Weise wiederspiegelt und somit auch die politischen Entscheidungen diskreditiert. Die Verwaltung hält es deshalb für angemessen, sämtliche relevanten Fakten dieses Planungsprozesses noch einmal in kurzer Form aufzuzeigen, um einen umfassenden und vor allen Dingen gleich lautenden Informationsstand zu gewährleisten. '''Teil A''' '''B 19 Umfahrung Weilervorstadt''' '''1. Ausgangssituation''' Die Weilervorstadt wies einmal ein geschlossenes städtebauliches Gefüge auf und war von Befestigungsanlagen (Türme, Stadtmauern und Graben) umwehrt. Die äußere Gestalt und die Nutzungsmöglichkeiten dieses Quartiers hatten eine hohe urbane Qualität. Der Bau der Johanniterstraße B 14/19 zerschnitt die Weilervorstadt und durchbrach an mehreren Stellen den geschlossenen Ring der Befestigungsanlagen, die dadurch aufgelöst wurden und deren Verlauf seither kaum mehr ablesbar ist. Die Bundesstraße trennt mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen die Weilervorstadt in zwei Teile, lähmt das Leben in den angrenzenden Quartieren und lässt sie mehr und mehr veröden. Diese schädlichen Auswirkungen erfassen auch das weitere Umfeld. Die vom Verkehr verursachten negativen Auswirkungen (Luftverunreinigung, Staubentwicklung, Erschütterungen) führen zu erheblichen Schäden an der denkmal- und stadtbildpflegerisch bedeutsamen Bausubstanz. Die Wohnbedingungen sind so schlecht geworden, dass die Gebäude teilweise verlassen wurden. '''2. Verkehrstechnische Bedeutung''' Verkehrstechnisch hat die Johanniterstraße eine zentrale Bedeutung im Gesamtverkehrssystem der Stadt Schwäbisch Hall (Verflechtungsbereich zwischen L 2280 und B 19). Die Verkehrsbelastung liegt derzeit bei etwa 26.000 Einheiten am Tag - Tendenz zunehmend. Das Volumen des Schwerlastverkehrs ist nicht unerheblich und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen. '''3. Problemstellung der jetzigen Trasse''' Wie bereits erläutert, zerschneidet die jetzige Trasse der B 19 die Weilervorstadt und lässt den ursprünglichen Grundriss nicht mehr erkennen. Die Trasse blockiert die städtebauliche und funktionale Entwicklung dieses Wohngebiets. Der vorhandene zweispurige Ausbau kann die Verkehrsmenge bereits heute kaum noch verarbeiten. Dies führt zu permanentem Stop-and-go-Verkehr. Hieraus resultiert eine erhebliche Belastung mit gesundheitsrelevanten Schadstoffen wie Benzol, Stickstoffdioxid und Ruß. Die UMEG (Zentrum für Umweltmessungen in Baden-Württemberg) hat bei Messungen auf 111 stark belasteten Straßen festgestellt, dass die Ortsdurchfahrt der B 19 in Schwäbisch Hall an 14. Stelle der höchstbelasteten Standorte liegt. Die Umweltbelastungen auf der Johanniterstraße liegen auf dem gleichen Niveau wie etwa Stuttgart - Paulinenstraße, Schwäbisch Gmünd - Lorcher Straße, Stuttgart-Bad Cannstatt - Waiblinger Straße oder Heilbronn Paulinenstraße. Diese Werte werden durch das hohe Verkehrsaufkommen und die schlechten räumlichen Bedingungen ausgelöst. Die Reduzierung der Fahrspuren und die schlechten Anbindungen der Nebenstraßen sorgen für den permanenten Stop-and-go-Verkehr, der in erheblichem Maße zur Erhöhung der Umweltbelastungen beiträgt. Bremsvorgänge und das vielfache Wiederanfahren führen darüber hinaus zu einer Erhöhung der Belastung mit Feinstaub. Ein weiteres Problem beim jetzigen Zustand ist die Anbindung der Katharinenstraße bzw. der innerörtlichen Umfahrung Hirschgraben. Das Scharfe Eck ist seit Jahren als Unfallhäufungspunkt bekannt. Eine Lösung der Konfliktsituation wäre nur durch eine neue Kreuzung an der Westseite des Tunnels gewährleistet. '''4. Die Planung''' Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung hatte der Straßenbaulastträger (Bund) bereits Anfang der 70er Jahre vor, diese Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt 4-spurig auszubauen. Davon wurden zwischenzeitlich die Kreuzung Friedhofsdreieck, die Friedensbrücke und das Gaildorfer Dreieck realisiert . Die ursprüngliche Planungsabsicht war der 4-spurige Ausbau auf der bisherigen Trasse. Diese Version wurde von der Stadt Schwäbisch Hall vehement abgelehnt, weil sie die zerschneidende Wirkung der Bundesstraße noch verstärkt und die letzte Chance einer räumlichen Entwicklung der Weilervorstadt begraben hätte. Ende der 70er Jahre kam im Zusammenhang mit der Planung der Grabenlösung (Hirschgraben) die Idee auf, die Umfahrung der Weilervorstadt im Bereich des Stadtgrabens vorzusehen. Dieser Vorschlag wurde vom Gemeinderat mit großer Mehrheit aufgenommen, da er die Chance aufzeigte, die Weilervorstadt als historischen Stadtteil in seiner ursprünglichen Größe wieder erlebbar zu machen. Die Breite des Stadtgrabens ist ausreichend bemessen, um eine 4-spurige Straße unter zu bringen. Die schwierigen topographischen Verhältnisse und die notwendigen Höhenlagen der Straßen und ihrer Anschlüsse führten allerdings zu derartigen Konflikten, dass dieses Projekt nicht weiter verfolgt werden konnte. Ein wesentliches Problem bestand darin, dass die Oberkante der Straße unterhalb der Fundamentierung der historischen Stadtmauer lag. Der zu erwartende Verlust der denkmalpflegerisch wertvollen Substanz konnte nicht akzeptiert werden. Es ist zu ergänzen, dass die so genannte Grabentrasse eine Aufweitung des Eisenbahnviaduktes auf 135 m, in einer späteren Version auf 90 m, bedeutet hätte. Eine einvernehmliche Regelung hierüber konnte mit der Bahn AG nicht erreicht werden. Die Verwaltung schlug daraufhin vor, die B 14/19 vom Hohenlohe bis zum Eisenbahnviadukt als Tunnel auszubauen. Dieses Projekt wurde frühzeitig mit dem Träger der Baumaßnahme, der Straßenbauverwaltung der Bundesrepublik Deutschland, diskutiert. Nach vielen Gesprächsrunden gab der Bund diesem Projekt den Vorzug. Die Tunnellösung würde eine Entlastung der Weilervorstadt, die städtebauliche Entwicklung dieses Quartiers und eine Reduzierung der Luftbelastungen erreichen. Gleichzeitig könnte sie die Verflechtung mit den übrigen Straßenanschlüssen, wie dem Hirschgraben und der Katharinenstraße, in optimaler Weise lösen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass das Eisenbahnviadukt in seiner jetzigen Form bestehen bleiben kann. Lediglich das südliche Wiederlager müsste im unteren Bereich aufgeweitet werden. '''5. Rechtliche Grundlagen''' Mit dem Straßenbaulastträger und dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde vereinbart, die rechtliche Absicherung dieses Projektes auf der Ebene eines Bebauungsplanverfahrens durchzuführen. Dieses wurde bereits 1996 erfolgreich zum Abschluss gebracht. Hierbei konnte das Einvernehmen aller Beteiligten erreicht werden. '''6. Materielle Grundlagen''' Aufgrund seiner hohen verkehrstechnischen Bedeutung wurde dieses Projekt frühzeitig, bereits Ende der 90-er Jahre, in den Bundesverkehrswegeplan als 1A-Maßnahme aufgenommen. Damit wurde seine hohe Priorität dokumentiert. Die Finanzierung konnte jedoch leider bis heute nicht sichergestellt werden. Es wird mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass die Kostenträgerschaft für das gesamte Projekt allein beim Bund liegt. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Herstellung und Unterhaltung bzw. den Betrieb der gesamten Bauwerke. Die Stadt hat hier keinerlei Unterhaltungspflicht bzw. -aufwand. '''7. Planungsstand''' Der Bebauungsplan für das Gesamtvorhaben ist seit 1996 rechtskräftig. Die Straßenbauverwaltung bzw. das Regierungspräsidium haben in Teilabschnitten verschiedene Bereiche auf der Ebene der eigenen Zuständigkeit realisiert. Hierzu zählen der Ausbau des Friedhofsdreiecks und die 4-Spurigkeit der Friedensbrücke. Später wurden das Gaildorfer Dreieck bis zum Anschluss der K 2576 und die Fußgängerunterführung an der Gottwollshäuser Steige gebaut. Die Unterführung war einer der wesentlichen Bestandteile der Gesamtplanung. In jüngster Zeit wurde im Vorgriff auf den Ausbau der Stuttgarter Straße der straßenbegleitende Geh- und Radweg errichtet und finanziert. Die Straßenbauverwaltung hat signalisiert, dass sie bereit ist, 2007/ 2008 die notwendigen Mittel für den weiteren 4-spurigen Ausbau bis zum Löwenkeller bereit zu stellen. Die geschilderten und finanzierten Maßnahmen spiegeln das große Interesse des Bundes bzw. des Regierungspräsidiums an der Realisierung des Gesamtprojektes wieder. Es fehlt allerdings noch der Tunnel, der jedoch mit einem Kostenvolumen von ca. 23 Mio. € einen materiellen Kraftakt für die Straßenbauverwaltung darstellt. Hier bedarf es des Engagements und der Unterstützung aller politisch relevanten Kräfte. Die für Schwäbisch Hall zuständigen Wahlkreisabgeordneten auf Bundes- und Landesebene stehen voll hinter dem Projekt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Straßenbauverwaltung mit allem Nachdruck an der Realisierung dieses Projektes festhält. Dies wird, wie oben ausgeführt, durch die neuerliche Ausweisung des Tunnels im überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan als 1A-Maßnahme nochmals bestätigt. Die Straßenbauverwaltung hat alles in ihrer Macht Stehende unternommen, um das Vorhaben möglichst zeitnah zu realisieren. An dieser Stelle wird den Verantwortlichen für ihr Engagement in dieser Sache der besondere Dank der Stadt Schwäbisch Hall ausgesprochen. '''8. Folgewirkungen''' Der 4-spurige Ausbau der B 19 zwischen dem Hotel Hohenlohe und dem Löwenkeller mit einem Tunnelbauwerk gewährleistet den flüssigen Ablauf der Verkehrsströme in beide Richtungen. Der unfallträchtige Konfliktpunkt am Scharfen Eck wäre mit einer Kreuzung im Bereich des Eisenbahnviaduktes beseitigt. Die räumliche und funktionale Entwicklung der Weilervorstadt wird allein durch den Bau des Tunnels ermöglicht. Mit der Realisierung eines 4-spurigen Ausbaus können wesentliche Buslinien, die derzeit die Heimbacher Gasse befahren müssen, in dieses neue Verkehrssystem übernommen werden. Damit lässt sich auch zur Entlastung der Heimbacher Gasse und des Spitalbachs beitragen. Eine Benutzung der B 19 als Bustrasse ist unter den jetzigen Bedingungen ausgeschlossen, da sich die Busse größtenteils im Stau aufhalten würden. '''9. Wechselbeziehungen mit anderen Planvorhaben:''' Der Ausbau der B 19 trägt im Wesentlichen zur Entwicklung der Weilervorstadt und zur Entlastung dieses Stadtteils bei. Eine verkehrsverlagernde Funktion hat das Bauvorhaben nicht. Insoweit tritt es nicht in Konkurrenz zu den geplanten Umfahrungen im Westen oder Osten. Die Westumfahrung soll im Wesentlichen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Untermünkheim und Gelbingen beitragen. Sie wird auch eine entlastende Funktion für die B 19 haben, was jedoch leider durch die allgemeine Zunahme des Verkehrs wieder kompensiert wird . Durch den Ausbau der Westumgehung wird die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Tunnelbauwerkes keinesfalls in Frage gestellt. Das gleiche gilt für die Ostumfahrung, deren primäre Aufgabenstellung es ist, den Wirtschaftsraum oberes Bühlertal und den Solpark an die Bundesstraße anzubinden, um die Vernetzung mit der Autobahn herzustellen. Sie hat darüber hinaus eine entlastende Funktion der Ortsdurchfahrten im Bereich Ellwanger Straße, Crailsheimer Straße und Langer Graben. Bei den drei Projekten sind vollkommen unterschiedliche Straßenbaulastträger zuständig. Wie bereits erläutert, wird das Tunnelbauwerk vom Bund finanziert. Die Westumfahrung ist eine Baumaßnahme des Landkreises, während die Ostumfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein städtisches Vorhaben werden wird. Dabei treten keine Konflikt- oder Konkurrenzsituationen auf, was vom Regierungspräsidium Stuttgart 2004 erneut bestätigt wurde.
'''Teil B''' '''Regenüberlaufbecken 140 in der Stuttgarter Straße''' '''1. Rechtliche Grundlagen''' Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung dürfen aus Mischwassernetzen nicht mehr als 10 % der gesamten Schmutzfracht pro Jahr (gemessen in "Biologischem Sauerstoffbedarf": Ein Grad für die Belastung des Abwassers mit organischen Stoffen) ungereinigt in die Gewässer gelangen. Diese Forderung wird von dem Mischwasserkanal in der Stuttgarter Straße nicht erfüllt. Um die gesetzliche Auflage zu erfüllen, ist der Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) 140 unumgänglich. '''2. Derzeitiger Stand''' Das Einzugsgebiet dieses RÜB ist ca. 94 ha groß und umfasst die Stadtteile Heimbach, Rollhof, Reifenhof, Stadtheide und Teurershof. Zurzeit befindet sich im Mischwasserkanal eine 30 cm hohe Schwelle, vor der das Abwasser in einen Kanal mit 30 cm Durchmesser in Richtung Kläranlage Vogelholz abfließt. Bei Regenfällen ist die Kapazität dieser Leitung sehr rasch erschöpft. Das Abwasser fließt dann über die Schwelle unbehandelt bei der Henkersbrücke in den Kocher. Die Schmutzfracht im Mischwasser ist bei einsetzendem Regen am größten, da die abfließenden Wassermengen jene Ablagerungen im Kanal mitspülen, die sich bei trockenem Wetter abgesetzt haben. Ein Regenüberlaufbecken dient dazu, diesen Schmutzstoß aufzufangen, zurückzuhalten und zur Kläranlage weiterzuleiten. Ist das RÜB gefüllt, läuft es über. Der Überlauf ist aber nicht mehr so stark belastet wie die zurückgehaltenen Wassermassen. Das Regenüberlaufbecken dient primär nicht dem Hochwasserschutz, sondern der Reduzierung der Schmutzfracht im Kocher. '''3. Planung''' Sein Standort bestimmt sich nach der Lage der letzten Mischwasserzuleitung. Diese kommt vom Teurershof/ Katzenkopf und führt im Bereich des Löwenkellers in den Mischwasserkanal der Stuttgarter Straße. Dieser Zwangspunkt bedingt die Lage des RÜB vor dem Löwenkeller. Eine Verlagerung in den oberen Bereich der Stuttgarter Straße ist nicht möglich, weil sie mit außerordentlich kostspieligen Leitungsumverlegungen der Hauptmischwasserkanäle vom Teurershof verbunden wären. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist mit dem Bau des RÜB 140 verbunden: Bislang fließt der Heimbach mit in den vorhandenen Mischwasserkanal. Damit kommt unbelastetes Wasser unnötigerweise zur Kläranlage. Dieses Fremdwasser erhöht die Betriebskosten der Kläranlage. Mit dem Bau des RÜB kann der Heimbachkanal vom Netz abgekoppelt und als natürliches Gewässer dem Kocher zugeführt werden. '''4. Zeitliche Abwicklung''' Die bereits geschilderte Positionierung des RÜB macht es notwendig, dass es vor dem 4-spurigen Ausbau der Stuttgarter Straße realisiert wird. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Herbst 2004 signalisiert, die Mittel für den Ausbau bis zum Löwenkeller im Jahre 2007/ 2008 bereit zu stellen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, das Regenüberlaufbecken spätestens im Jahre 2006 zu realisieren. Es ist mit einer 2 ½-jährigen Bauzeit zu rechnen, so dass dieses Projekt zeitgerecht bis zur Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Straße abgeschlossen werden kann.
Stadtrat Unser sieht die Tunnellösung immer noch mit Skepsis. S. E. sei die Westumgehung viel vordringlicher und müsse bald verwirklicht werden, da der Tunnel noch lange nicht realisiert werden wird. Nach Auffassung von Stadtrat Vogt müsse der Tunnel erste Priorität haben, zumal er die Stadt und den Landkreis nichts koste. Stadträtin Rabe äußert sich ebenfalls skeptisch zu der Tunnellösung. Nach weiterer kurzer Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim fest, dass die Diskussion den Eindruck vermittelt, als ob wir in Schwäbisch Hall überhaupt keine Verkehrsprobleme hätten. Er weist nochmals darauf hin, dass jedes der notwendigen Verkehrsbauwerke nichts mit dem anderen zu tun habe und keines eines der anderen überflüssig mache. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf die letzten 15 Jahre hin, in denen fast alle Bundesmittel in Verkehrsbauten der neuen Bundesländer geflossen sind. Irgendwann müsse aber auch wieder einmal etwas im Westen (d. h. in den alten Bundesländern) passieren. Die Stadt habe z. B. sämtliche notwendigen Grundstücke für diese Straßenbaumaßnahme erworben und auch planerisch alle Voraussetzungen geschaffen, damit einem raschen Baubeginn nichts im Wege steht.

'''B e s c h l u s s :'''

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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