§ 166/1 - Fragestunde: Gewerbesteueraufkommen in Schwäbisch Hall - Anfrage von Stadtrat Sakellariou vom 14.10.2004 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer ist im ersten Halbjahr 2004 bundesweit um 12,8 % gestiegen. Gründe sind neben der positiven konjunkturellen Entwicklung insbesondere

  1. die Verabschiedung eines Mindeststeuersatzes bei der Gewerbesteuer und
  2. die Einführung einer Mindestgewinnsteuer für Großunternehmen, die sich über die erhöhte Körperschaftssteuer auch positiv auf die Gewerbesteuereinnahmen auswirkt.

Wie wirken sich diese Maßnahmen der Bundesregierung, die von CDU und FDP im Bund abgelehnt wurden, voraussichtlich auf den Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall aus?

- Antwort der Verwaltung -

Nach der Änderung des Gewerbesteuergesetzes hat die Verwaltung im Frühjahr 2004 beim Finanzamt Schwäbisch Hall nachgefragt, welche Auswirkungen sich für die Stadt ergeben. Es wurde auf das Finanzamt Frankfurt verwiesen, da dort die Veranlagung unseres größten Steuerzahlers, bei dem sich die Gesetzesänderung nur auswirken könnte, durchgeführt wird.

Das Finanzamt Frankfurt III teilte mit, dass aufgrund des nach wie vor negativen steuerlichen Betriebsergebnisses der DZ-Bank in den Jahren 2004 und 2005 keine Gewerbesteuervorauszahlungen anfallen werden. Allenfalls kann es im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen kommen.

Die Auswirkungen bei den anderen Gewerbesteuerzahlern lassen sich vom Finanzamt und der Stadt zur Zeit nicht ermitteln.

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