§ 152 - Bestellung eines Gemeindewahlausschusses für die OB-Wahl am 06. März 2005 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 14:53 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Für die zum o. g. Termin stattfindende Oberbürgermeisterwahl und eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am 20. März 2005 muss nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Ergebnisses.

Dieser Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Es ist zweckmäßig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu berücksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzer auf fünf festzulegen. Von den Fraktionen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:

FraktionBeisitzer/inStellvertreter/in
CDUKarsten LeffrangRolf Reichert
SPDDieter VogtHelmut Kaiser
FWVHartmut BaumannProf. Dr. Hans-Peter Geisen
FDPSigrid MüllerThomas Preisendanz
GrüneAndrea HerrmannJutta Niemann

Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

B e s c h l u s s :

Für die Oberbürgermeisterwahl werden die o. g. Personen als Beisitzer bzw. Stellvertreter und Bürgermeister Bernd Stadel als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses bestimmt. Als Stellvertreter des Vorsitzenden wird Stadtrat Roland Heckelmann vorgeschlagen.

(einstimmig - 36 -)

Meine Werkzeuge