§ 150 - Einrichtung eines Handlaufs in der Mitte der Treppenanlage zwischen Rathaus und Widmannhaus (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Rahmen einer Bürgerversammlung im Kernstadtbereich wurde - vorwiegend von älteren Mitbürgern - der Wunsch vorgetragen, an der Treppenanlage zwischen dem Rathaus und der Kreissparkasse einen mittigen Handlauf anzubringen. Nach Auffassung der Bürger bietet dieser den Personen, insbesondere wenn sie Einkaufstaschen vom Wochenmarkt zu tragen haben, eine deutlich erhöhte Sicherheit.

Nach Aussage der Beteiligten entspräche dieser Zustand einem Gemälde des Malers Reik, der dieses Szenario Anfang des 19. Jahrhunderts bildhaft darstellte. Demnach ist hier einmal ein Handlauf vorhanden gewesen. Aus Sicht der Stadtgestaltung und auch der Denkmalpflege kann diesem Vorschlag entsprochen werden. Der Handlauf dient einer Verbesserung der Fußgängersicherheit und wirkt sich nicht störend auf das Ensemble Rathaus/ Marktplatz aus.

B e s c h l u s s :

Der Anbringung des vorgeschlagenen Handlaufs an der Treppenanlage zwischen Rathaus und Widmannhaus wird einstimmig - 15 - zugestimmt.

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