§ 151/3 - Verschiedenes: Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf den Einwand von Stadtrat Denz, dass die Installation der Beleuchtung nicht unter entsprechenden Haller Elektrofirmen ausgeschrieben worden sei, teilt Werkhofleiter Wellinger mit, dass der städtische Elektriker - zum Teil und vorübergehend unter Mithilfe eines sog. „Ein-Euro-Jobbers“ - die Weihnachtsbeleuchtung in der Fußgängerzone selbst installiert habe.

Die Hilfskraft wurde dort aber gleich wieder abgezogen, nachdem sich eine Fachfirma beschwert hatte.

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