§ 131 - Städtische Musikschule; hier: Neue Schul- und Benutzersatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Schulordnung für die Musikschule stammt vom 13.01.1976. Die jeweils vorgenommenen Anpassungen betrafen lediglich die Gebührenordnung.

Um die Musikschul- und Benutzersatzung rechtssicher zu machen, hat die Verwaltung eine neue Fassung entworfen. Diese soll zum 01. Januar 2005 in Kraft treten.

Die Gebührenordnung der Musikschule, die seit 01.01.2004 in Kraft ist, ändert sich nicht.

B e s c h l u s s :

Der beiliegenden neuen Schul- und Benutzersatzung für die Musikschule der Stadt Schwäbisch Hall wird einstimmig - 33 - zugestimmt.

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