12938/meetingminutes/12954/paragraph

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Das Darlehen wurde fristgerecht zum Ablauf der Zinsbindung durch die Stadt gekündigt, um zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Mit einem Zinssatz von 7,59 % war dies das letzte „teure“ städtische Darlehen.
 
Das Darlehen wurde fristgerecht zum Ablauf der Zinsbindung durch die Stadt gekündigt, um zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Mit einem Zinssatz von 7,59 % war dies das letzte „teure“ städtische Darlehen.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 14:44 Uhr

Sachvortrag:

Die Stadt hat ein Darlehen der o. g. Bank, bei dem zum 30. Oktober 2004 die Zinsbindungsfrist abläuft. Zu diesem Zeitpunkt besteht noch ein Restkapital in Höhe von 592.409,13 €.

Das Darlehen wurde fristgerecht zum Ablauf der Zinsbindung durch die Stadt gekündigt, um zu günstigeren Konditionen umzuschulden. Mit einem Zinssatz von 7,59 % war dies das letzte „teure“ städtische Darlehen.

Durch Gewerbesteuernachzahlungen im Jahr 2004 erzielt die Stadt unerwartete Einnahmen, die teilweise zur Schuldentilgung eingesetzt werden soll. Kündigt man bestehende Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist, verlangen die Banken sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, so dass sich eine vorzeitige Ablösung nicht rechnet. Bei o. g. Darlehen besteht nun die Möglichkeit, statt einer Umschuldung das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen.

Oberbürgermeister Pelgrim hat daher am 14.10.2004 folgende Eilentscheidung getroffen:

Das Darlehen Nr. 2774180020 bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale wird zum 30.10.2004 mit seinem Restkapital von 592.409,13 € getilgt.

Die Mittel werden als außerordentliche Tilgung außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

B e s c h l u s s :

Der genannten Eilentscheidung wird einstimmig - 34 - zugestimmt.

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