§ 134/1 - Einsetzung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers in Schwäbisch Hall-Sulzdorf; hier: Änderung der Hauptsatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat beschlossen, einen ehrenamtlichen Ortsvorsteher einzusetzen, weshalb die Hauptsatzung entsprechend geändert werden muss.

Es findet eine kurze befürwortende Aussprache statt, wobei sich Stadträtin Berroth allerdings gegen die vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung ausspricht, da für eine so große Ortschaft (mit fast 3.000 Einwohnern) ein hauptamtlicher Ortsvorsteher angemessener wäre.

Beschluss:

Der 33. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der beiliegenden Fassung wird zugestimmt. (33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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