§ 128 - Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin; hier: Fristen, Termine und Ausschreibung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Oberbürgermeister Pelgrim wegen Befangenheit abgetreten; Bürgermeister Stadel übernimmt den Vorsitz -


1.Wahltag

Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31.05.2005. Nach § 47 Abs. 1 GO ist die Wahl frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle – also in der Zeit vom 28. Februar 2005 bis zum 30. April 2005 – durchzuführen.

Im Jahre 2005 sind die Osterfeiertage am 27. und 28. März . Die Wahl sollte deshalb möglichst frühzeitig stattfinden, da ansonsten, insbesondere für den Fall einer erforderlichen Neuwahl, zahlreiche Fristen und Termine in die Osterferien fallen würden.

Als Wahltag wird Sonntag, 6. März 2005, und als eventuelle Neuwahl,

Sonntag, 20. März 2005, vorgeschlagen.

2. Ausschreibung

Nach § 47 Abs. 2 GO ist die Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom Montag, 3. Januar 2005, zu veröffentlichen.

Nach § 10 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 14. Februar 2005, vorgeschlagen.

3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)

Freiwerden der Stelle Mittwoch, 1. Juni 2005
Frist für die Wahl
frühestens 3 Monate
spätestens 1 Monat
Montag, 28. Feburar 2005
Samstag, 30. April 2005
Die Wahl ist möglich
frühestens am
spätestens am
Sonntag, 6. März 2005
Sonntag, 24. April 2005
Wahltag
evtl. Neuwahl
Sonntag, 6. März 2005
Sonntag, 20. März 2005
Ausschreibung der Stelle
spätestens 2 Monate vor dem Wahltag

Vorschlag:
Donnerstag 6. Januar 2005


Montag, 3. Januar 2005
Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen,
frühestens am 27. Tag vor der Wahl
spätestens am 3. Freitag vor dem Wahltag

Vorschlag:
Montag, 7. Februar 2005

Freitag, 18. Februar 2005


Montag, 14. Februar 2005
Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
spätestens am 16. Tag vor der Wahl

Vorschlag:
Freitag, 18. Februar 2005

Mittwoch, 16. Februar 2005
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen, spätestens am 15. Tag vor der Wahl

Vorschlag:
Samstag, 19. Februar 2005

Samtag, 19. Februar 2005

4. Berechnung der Fristen (evtl. Neuwahl)

Tag der Neuwahl
(frühestens 2 Wochen nach der Erstwahl)
Sonntag, 20. März 2005
Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen
Beginn:
frühestens am Tag nach der Wahl
Ende:
frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl
spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl

Vorschlag:
Montag, 7. März 2005


Mittwoch, 9. März 2005

Freitag, 11. März 2005

Mittwoch, 9. März 2005
Beschluss des Gemeindewahl- ausschusses über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl, also in der Regel am 2. Freitag vor dem Tag der Neuwahl

Vorschlag:
Freitag, 11. März 2005

Donnerstag, 10. März 2005
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
spätestens am 2. Samstag vor dem Tag der Neuwahl

Vorschlag:
Samstag, 12. März 2005

Samstag, 12. März 2005

5. Ausschreibungstext

Die Stelle der/des

Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeisters

der Stadt Schwäbisch Hall (36.200 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Juni 2005 neu zu besetzen.

Die Wahl findet am Sonntag, 6. März 2005, eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 20. März 2005, statt.

Wählbarkeit, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 14. Februar 2005, 18.00 Uhr, schriftlich an Herrn Bürgermeister Bernd Stadel, Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  1. 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt kostenfrei ausgegeben);
  2. eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wahlbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  3. eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  4. Unionsbürger/innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger/bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Indentitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 7. März 2005 und endet am Mittwoch, 9. März 2005.

Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

B e s c h l u s s :

Den Vorschlägen der Verwaltung für den Wahltermin am 06. März 2005 und einer eventuellen Neuwahl am 20. März 2005 sowie dem Ausschreibungstext wird einstimmig - 31 - zugestimmt.


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