§ 125 - Deponie Hasenbühl; hier: Evtl. Zwischenfinanzierung durch die Stadt für die Untersuchung der Altablagerungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt hat im Bereich der Übergangsdeponie Hasenbühl in Hessental im Zeitraum von 1963 bis 1976 in größerem Umfang Abfall eingebracht. Das Volumen beträgt auf einer Fläche von 4 ha etwa 400.000 cbm. Aufgefüllt wurden primär Haus- und Sperrmüll, Klärschlamm und verschiedene andere Müllsorten.

Seit einigen Jahren wird die Deponie im Hinblick auf ihre Sanierungsnotwendigkeit bzw. -fähigkeit untersucht.

Die bisherige Untersuchung der Altablagerungen führte zu einer widersprüchlichen Datengrundlage zwischen Sicker- und Grundwasser sowie zu einem hohen Schadstoffaustrag an einer Messstelle im Ablagerungskörper.

Da außerdem die Datenlage der Messstelle im Abstrom von der Bewertungskommission als unzureichend befunden wurde, müssen weitere technische Untersuchungen durchgeführt werden.

Die Bewertungskommmission legte eine ¼ jährliche Beprobung über einen Zeitraum von 3 Jahren fest.

Die Kosten für diese Untersuchungen belaufen sich auf 224.600.- € und werden zu 100 % vom Regierungspräsidium Stuttgart über den Altlastenfonds gefördert.

Der Zuwendungsbescheid liegt der Stadt vor, enthält jedoch eine Verpflichtungsermächtigung nur für die Jahre 2006 über 100.000,- € und 2007 über 124.600,- €. Die Auszahlung früher anfallender Aufwendungen wird in Aussicht gestellt, kann aber nicht definitiv zugesagt werden.

Da der zu erkundende Zeitraum auf 3 Jahre festgelegt wurde, muss mit den Arbeiten bereits 2004 begonnen werden, d. h. es werden Kosten anfallen, die vom RP unter Umständen erst 2006 erstattet werden.

Die Förderquote von 100 % durch den Altlastenfonds soll nach den vorliegenden Informationen nicht mehr lange Bestand haben. Derzeit wird an einer Modifizierung der Förderrichtlinien gearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Fonds in Zukunft nur noch 50 % der Kosten trägt und die übrigen 50 % jeweils den Kommunen bzw. Antragstellern zugeordnet werden. Dieses entspricht der derzeitig zu beobachtenden Tendenz des Landes, sich aus verschiedenen Förderprogrammen zurück zu ziehen.

Insoweit wird empfohlen, dem Beginn der Untersuchung im Jahr 2005 zuzustimmen und die möglicherweise anfallenden Zwischenfinanzierungskosten für einen dann fälligen Betrag von höchstens 40.000,- € zu tragen.

Die Gesamtkosten für die Untersuchungsreihe werden 2006/ 2007 vom Altlastenfonds erstattet.

Haushaltsmittel sind für diesen Fall nicht vorgesehen und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

B e s c h l u s s :

Falls das Regierungspräsidium Aufwendungen in den Jahren 2004 und 2005 nicht erstatten kann, stellt die Stadt Schwäbisch Hall die Mittel zur Zwischenfinanzierung bereit.

(einstimmig - 32 -)

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