§ 115 - Änderung der Hauptsatzung; a) Zahl der Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Schwäbisch Hall; b) Redaktionelle Änderungen wegen Verkaufs des städt. Bestattungsinstituts (öffentlich)

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Sachvortrag:

  1. In den folgenden Ausschüssen soll die Zahl der Mitglieder aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13.06.2004 wie folgt geändert werden:
    bisherkünftig
    Bau- und Planungsausschuss1820
    Personal- und Organisationsausschuss1012
    Hospitalausschuss1010

    Hierzu muss § 3 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung entsprechend geändert werden.

    Der VFA als beschließender Ausschuss und die sonstigen Gremien (beratende Ausschüsse, Aufsichtsräte und Vereinsvorstände) sollen vereinbarungsgemäß wie folgt besetzt bleiben bzw. werden:

    bisherkünftig
    Verwaltungs- und Finanzausschuss1717
    Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall99
    Sozial- und Jugendausschuss1012
    Wirftschaftsförderungsausschuss/
    Beirat Technologiezentrum
    45
    Gemeinsamer Ausschuss für das Hällisch-Fränkische Museum45
    Sportausschuss45
    Verkehrsbeirat1010
    Aufsichtsrat Stadtwerke1010
    Aufsichtsrat GWG1010
    Aufsichtsrat TMG1010
    Vorstand Freilichtspiele45
    Vorstand Volkshochschule45
  2. Wegen des Verkaufs des städtischen Bestattungsinstituts muss diese Einrichtung aus den Regelungen der §§ 1a, 7, 8 und 9 der Hauptsatzung herausgenommen werden.
B e s c h l u s s :

Den oben vorgeschlagenen Änderungen wird zugestimmt. Die Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wird entsprechend der beiliegenden Satzung geändert.

(einstimmig – 34 -)

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