§ 116 - Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH; hier: Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke ist geregelt, dass dem Aufsichtsrat neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem kraft Amtes 10 Mitglieder des Gemeinderats angehören. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder aus der Mitte des Gremiums soll von 10 auf 11 erhöht werden.

Deshalb wird der Gesellschaftsvertrag wie folgt geändert:

„In § 8 (2) des Gesellschaftsvertrags wird die Zahl 10 durch die Zahl 11 ersetzt.“.


Stadträtin Rabe spricht sich gegen eine Erhöhung der Sitzzahl im Aufsichtsrat der Stadtwerke aus, da man nicht nach jeder Gemeinderatswahl hier Änderungen vornehmen sollte.

Stadträte Vogt, Baumann und Preisendanz plädieren für die Erhöhung, damit die Stärke der Fraktionen des Gemeinderats besser und gerechter in diesem Gremium repräsentiert wird.

- Stadtrat Gaukel bis 20.10 Uhr anwesend -

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die oben genannte Änderung des Gesellschaftsvertrags vornimmt.

(24 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen)

Meine Werkzeuge