§ 114 - Ehrenamtliche/r Stellvertreter/in bzw. Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters; a) Festlegung der Anzahl, b) Wahlen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass er sich auch gut drei Stellvertreter vorstellen könne.

Allerdings sei neben dem hauptamtlichen Stellvertreter, Herrn Bürgermeister Stadel, jedoch eigentlich ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters ausreichend.

Stadtrat Denz plädiert nicht für drei oder mehr Stellvertreter, sondern lediglich für einen, wie es in der Vergangenheit üblich gewesen sei.

Die CDU-Fraktion wolle zu diesem traditionellen Prinzip zurückkehren.

Stadtrat Kaiser weist darauf hin, dass der Gemeinderat die Zahl der OB-Stellvertreter im Jahr 1999 auf zwei erhöht habe.

Dies sei eine Festlegung, die man nicht schon wieder rückgängig machen wolle.

Die Lösung mit den beiden Stellvertretern habe sich in den vergangenen fünf Jahren als gut erwiesen.

Auch die Stadträte/in Baumann, Herrmann und Preisendanz sprechen sich für die bisherige Lösung mit zwei Stellvertretern aus.

Der oben genannte Antrag von Stadtrat Denz, nur noch einen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen, wird mit 23 Nein-Stimmen bei 11 Ja-Stimmen abgelehnt.

Daraufhin schlägt Oberbürgermeister Pelgrim Herrn Stadtrat Roland Heckelmann als seinen 1. ehrenamtlichen Stellvertreter vor.

Stadtrat Reber weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion die „Stimmenkönigin“ in ihren Reihen habe was als Auftrag der Wähler gedeutet werde, eine Frau ins Rennen zu schicken. Er schlägt deshalb Stadträtin Uta Rabe als Gegenkandidatin vor.

In der anschließenden geheimen Wahl ergibt sich folgendes Stimmenverhältnis:

Stadtrat Heckelmann 23 Stimmen
Stadträtin Rabe 10 Stimmen
Enthaltung 1 Stimme
Summe 34 Stimmen

Damit ist Stadtrat Heckelmann zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt, da er mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.

Stadträtin Rabe gratuliert Herrn Heckelmann zu seiner Wahl und teilt mit, dass ihre Kandidatur kein Misstrauensvotum gegen ihn gewesen sei. Sie wollte damit einfach nur die allgemein übliche demokratische Gepflogenheit dokumentieren, dass die stärkste Fraktion auch einen Stellvertreter stellt.

Dies werde überall so praktiziert, nur leider nicht in Schwäbisch Hall. Sie bedauert, dass die Verwaltungsspitze offenbar Frauen von vornherein von gehobenen Positionen ausschließen möchte. Dies verstoße gegen das Gleichstellungsgesetz.

Als Beispiel führt sie Gesine Schwan, die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten an, und ist sich sicher, dass es eines Tages eine weibliche Bundespräsidentin geben und Hall auch irgendwann eine weibliche OB-Stellvertreterin haben wird.

Stadtrat Heckelmann teilt mit, dass er die Wahl annimmt, worauf ihm Oberbürgermeister Pelgrim zu dem Erfolg gratuliert.

Als 2. Stellvertreter schlägt Oberbürgermeister Pelgrim Stadtrat Dieter Vogt vor.

In der folgenden geheimen Abstimmung wird Herr Vogt mit 21 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestimmt.

Stadtrat Vogt nimmt die Wahl an, bedankt sich für das Vertrauen und sieht in den Stimmenthaltungen auch einen versöhnlichen Aspekt im Hinblick auf die vorangegangene Konfrontation.


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