§ 111/1 - Verschiedenes: Toilettensituation an verschiedenen Grundschulen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In verschiedenen Grundschulen, die insbesondere in den 50er und 60er Jahren errichtet wurden, ist aufgrund der seinerzeit erfolgten Grundrissdisposition die WC-Anlage für die Schüler häufig nicht direkt mit dem Schulgebäude verbunden. Das bedeutet, dass die Toiletten über den Pausenhof erschlossen werden. Diese Gegebenheiten sind in den Schulen Kreuzäcker, Sulzdorf, Breitenstein, Rollhof und Bibersfeld vorzufinden. Die Problematik dieser Situation gelangte vor dem Hintergrund eines Gewaltverbrechens in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Der Elterbeirat der Grundschule Kreuzäcker wandte sich in dieser Frage an die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates und an die Verwaltungsspitze.

Die Bauverwaltung hat verschiedene Lösungsansätze ausgearbeitet, die im Kern immer eine direkte Verflechtung der Pausenhalle bzw. der Flure mit den WC-Anlagen hatte. An manchen Einrichtungen wie z. B. an der Kreuzäckerschule, wäre eine solche Lösung möglich. Nicht möglich ist eine grundrissliche Änderung zum Beispiel in Breitenstein und im Rollhof. Die Kosten für die Änderung der WC-Erschließung belaufen sich je nach räumlicher Situation zwischen 20.000 und 60.000,00 € pro Schule. Angesichts dieses Kostenvolumens hält es die Verwaltung nicht für sinnvoll, dieses Problem allein durch bauliche Veränderungen zu lösen.

In weiteren Gesprächen mit der Schulverwaltung wurden andere Lösungsansätze erarbeitet.

In Anbetracht der Tatsache, dass die WC-Nutzung außerhalb der Pausenzeiten in allen Schulen relativ selten sein dürfte, hält es die Verwaltung für zumutbar, das Lehrer-WC, das jeweils im Schulgebäude im direkten Anschluss an die Flursysteme vorhanden ist, von den Schülern in entsprechenden „Notfallsituationen“ mitzubenutzen. Die Schlüssel sind im Sekretariat zu erhalten, so dass hier auch eine gewisse soziale Kontrolle gewährleistet werden kann. Sofern eine Mitbenutzung der Lehrer-Toilette ausgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit, dass die Klassen selbst eine Art Begleitdienst organisieren. Die Benutzung des WC außerhalb der Pausenzeiten erfolgt unter Begleitung eines Mitschülers/ einer Mitschülerin. Auch hiermit kann eine erhöhte soziale Kontrolle gewährleistet werden.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass man damit der angesprochenen Problematik in ausgewogener und ernsthafter Weise begegnen kann und die vorgeschlagenen Lösungen für alle Beteiligten zumutbar und akzeptabel sind.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die betroffenen Schulen im Rahmen weiterer Gespräche aufzufordern, von den im Sachvortrag genannten Lösungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

(einstimmig - 34 -)

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