§ 109 - Tageseinrichtung für Kinder Hagenbach; hier: Schulkindbetreuung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Eltern der Tageseinrichtung für Kinder „Hagenbach“ haben in einer Umfrage Interssse und Notwendigkeit an einer Schulkindbetreuung abgefragt.

Der Rücklauf ergab, dass sich 10 Eltern für eine Schulkind- betreuung interessieren.

Der Betreuungswunsch besteht an 2 – 3 Nachmittagen ab Schulende bis 16.00 Uhr, bei einem Kind ab 7.00 Uhr bis Schulbeginn und bei einem Kind freitags bis 16.00 Uhr.

In einem Gespräch mit der Organisatorin der Umfrage haben wir Möglichkeiten einer Schulkindbetreuung erörtert. Dabei kristallisierte sich heraus, dass wir an drei Nachmittagen ab Unterrichtsende bis 16.00 Uhr eine Schulkindbetreuung incl. einem warmen Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und eine altersgemäßen Freizeitangebot anbieten können. Die Betreuung eines einzelnen Kindes ab 7.00 Uhr und dem Wunsch, das Kind von der Tageseinrichtung für Kinder „Hagenbach“ in die Rollhofschule zu bringen, können wir nicht entsprechen. Personell kann dieser Zeitbedarf nicht abgedeckt werden. Auch der Wunsch, ein einzelnes Kind freitags über die Schließzeiten der Einrichtung hinaus (Gesamtöffnungszeit Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 7.00 bis 13.30 Uhr) ist personell nicht abzudecken.

Vorgeschlagen wird, im Kindergartenjahr 2004/2005 eine Schulkindbetreuung an drei Nachmittagen einzurichten, sofern es sich um eine Gruppe mit mind. 8 Kindern handelt. Ein Elternbeitrag von 90 € mtl. wird erhoben.

Stadtrat Kaiser bittet die Verwaltung, auch die Möglichkeit von Ganztageseinrichtungen an Schulen weiterzuverfolgen.

B e s c h l u s s :

Der Einrichtung einer Schulkindbetreuung in der Tageseinrichtung für Kinder „Hagenbach“ an drei Nachmittagen in der Woche innerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung mit einem mtl. Elternbeitrag von 90,-- € wird zugestimmt.

(einstimmig - 34 -)

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