§ 111/7 - Verschiedenes: Verkehrsbelastung für die Stadt durch Test-Lkw der Firma Daimler-Chrysler (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 30.06.04, § 93/12

- Antwortschreiben der Firma Alexander von Wedel, Fahrdienstleitungen GmbH, 74821 Moosbach, vom 26.07.04 -

Wir führen im Auftrag unserer Kunden die Straßenerprobung von Nutzfahrzeugen durch.

1. Fahrzeuge

Eingesetzt werden bis zu 4 Fahrzeuge. Es handelt sich um ganz normale Lkw innerhalb der üblichen Maße und Gewichte überwiegend im Serienzustand. Sie sind als Verkehrsteilnehmer nach StVZO zugelassen. Hervorzuheben ist, dass die Fahrzeuge besonders umweltschonend mit sehr geringen Abgas- und Lärmemissionen fahren.

2. Strecke

Wir folgen der „alten“ B 14, da diese Strecke geografisch und topografisch einmalig ist. Sie wird bereits seit über 50 Jahren für die Straßenerprobung von Fahrzeugen genutzt.

3. Einsatz

Normalerweise fahren wir zwischen 04.30 und 22.30 h mit jedem Fahrzeug durchschnittlich einmal je Stunde durch Schwäbisch Hall. Jeder Wagen fährt grundsätzlich allein. Meist sind aufgrund von Wartungs- oder Prüfarbeiten nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt. Jedes ist einem konkreten Erprobungsprojekt zugeordnet, das in der Regel 5 Monate dauert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Lkw bald wieder zurück geht. Von 1998 bis Mitte 2003 war regelmäßig nur ein Fahrzeug unterwegs.

4. Wirtschaft in Schwäbisch Hall

Die lokale Wirtschaft profitiert von unseren Fahrten. Besonders das Autohaus Widmann in Hessental erhält von uns viele Reparaturaufträge. Regelmäßig besuchen Fahrer, Gäste und Ingenieure die regionale Gastronomie.

5. Personal

Wir beschäftigen 15 festangestellte Fahrer. Diese werden zu besonders disziplinierter Fahrweise angehalten. Das überprüfen wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems regelmäßig mit eigenen Geschwindigkeitsmessungen und Streckenkontrollen. Übertretungen werden konsequent geahndet.


Ergänzend teilt der Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung mit, dass nach rechtlicher Prüfung eindeutig festzustellen ist, dass es sich bei diesen Fahrten um keine Sondernutzung handelt. Verkehrsrechtlich sei dies ebenfalls nicht zu beanstanden.

Wie Herr von Wedel angedeutet habe, könne er sich vorstellen, seinen Firmensitz nach Schwäbisch Hall zu verlegen. In diesem Falle würde er bei der Firma Widmann im Solpark unterkommen.

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