§ 93/4 - Verschiedenes: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäb. Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Bebauungsplanverfahren zur Ostumfahrung und zum Baugebiet „Hartäcker“ (zwischen Sonnenhof und Gaildorfer Straße, - B 19 -) sind vor kurzer Zeit vom Gemeinderat eingeleitet worden.

Für beide ist das so genannte Parallel-Verfahren angestrebt, da die Inhalte in die rechtskräftige Fassung des Flächennutzungsplanes noch nicht aufgenommen sind.

Es ist somit erforderlich, eine Änderung des F-Planes einzuleiten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der Beschlusslage zu den o. g. Projekten eine separate Entscheidung zur Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens nicht erforderlich und sie autorisiert ist, den gemeinsamen Ausschuss als beschlussfassendes Organ einzuladen. Es wird angestrebt, die Verfahrenseröffnung für den Flächennutzungsplan noch vor der Sommerpause im Rahmen einer Sitzung des gemeinsamen Ausschusses zu beschließen.


Bürgermeister Stadel teilt mit, dass im Juli (vor den Sommerferien 2004) noch ein Sitzungstermin für den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefunden werden solle.

B e s c h l u s s :

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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