§ 92 - Vereinbarung zwischen der Hospitalstiftung (Emil-Schmidt-Stiftung) und der Stadt über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden Brückenhof 3 und 4 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stiftung möchte die Gebäude Brückenhof 3 und 4, die im noch nicht förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt / Froschgraben“ liegen, instandsetzen und modernisieren. Dies ist dringend notwendig, da die Häuser den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden, von der Grundsubstanz her aber noch als gut zu bezeichnen sind. Das Gebäude Brückenhof 4 steht außerdem unter Denkmalschutz.

Die Modernisierungsmaßnahme wird vom städtischen Hochbauamt begleitet.

Am Gebäude Bückenhof 3 werden vor allem Wohnqualitätsverbesserungen, aber auch Energieeinsparmaßnahmen, durchgeführt. Außerdem soll die Außenfassade renoviert werden. Beim Haus Brückenhof 4 (ehemalige Werkstatt) sollen in einem 1. Bauabschnitt Zimmerer-, Dachdecker-, Putz- und Stuckarbeiten durchgeführt werden.

Da die Stiftung die Sanierung sonst nicht finanzieren kann, bittet sie die Stadt, ihr einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Modernisierung nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien zu gewähren. Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift beträgt der Kostenerstattungsbetrag für den Wohnanteil max. 40 %, für den gewerblichen Teil 25 % der um 10 % für unterlassene Instandhaltung sowie denkmalbedingte Mehrkosten verminderten förderfähigen Modernisierungskosten.

Außerdem kann der Erstattungsbetrag um 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erhöht werden, wenn es sich - wie beim Brückenhof 4 - um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

Nach der Schätzung des Hochbauamts entstehen durch die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Nr. 3 Kosten von 148.000 € und für den 1. Bauabschnitt am Gebäude Nr. 4 von 47.000 €.

Der Erstattungsbetrag Brückenhof 3 beträgt somit abgerundet 53.000 € und 14.500 € für den 1. Bauabschnitt am Hause Brückenhof 4.

Diese Beträge zählen zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass die förderfähigen Kosten im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms mit 22.500 € vom Bund und mit 18.000 € vom Land gefördert werden. Die Stadt muss somit einen Eigenanteil von 27.000 € tragen. Da seither noch keine größeren Maßnahmen im Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben durchgeführt wurden, stehen ausreichend Fördermittel zur Verfügung.

Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, weil dadurch eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und des Umfelds erreicht wird. Außerdem werden durch die Verbesserungen Missstände beseitigt, so dass das Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt/ Froschgraben aufgewertet wird.

B e s c h l u s s :
  1. Der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" (hier: Emil-Schmidt-Stiftung) wird ein Zuschuss zur Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude Brückenhof 3 bis zu 53.000 € und Brückenhof 4 bis zu 14.500 € gewährt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung mit der Hospitalstiftung abzuschließen.
(einstimmig - 32 -)
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