§ 58 - Weiterleitung von städtebäulichen Fördermitteln für die Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen im Brenzhaus, Mauerstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Brenzhaus, das im noch nicht förmlich festgelegten Gebiet der Sanierungsmaßnahme „Nördliche Kernstadt/ Froschgraben“ liegt, befindet sich im Eigentum der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall. Diese möchte in dem Gebäude Gemeinbedarfseinrichtungen für folgende Zwecke schaffen:

  1. Familienbildungsstätte für ca. 70 Kurse und Veranstaltungen pro Halbjahr
  2. Kulturelle Veranstaltungen
  3. Offene Angebote für Jugendliche
  4. Offene Angebote für Senioren
  5. Selbsthilfegruppen

Da die Stadt hierzu derzeit finanziell nicht in der Lage ist, aber an der Realisierung dieses Vorhabens großes Interesse hat, errichtet und betreibt die Ev. Gesamtkirchengemeinde diese Gemeinbedarfseinrichtung anstelle der Stadt.

Die Kirche bittet im Gegenzug um die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien aus dem Sanierungs- und Entwicklungsprogramm. Dabei wird ein Teil der Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes an die Gesamtkirchengemeinde weitergegeben.

Die Weitergabe dieser Mittel ist nach Abschnitt B Ziffer 10.4.1 - 10.4.3 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) möglich. In der abzuschließenden Vereinbarung über den Bau und den Betrieb der Gemeinbedarfsflächen ist auch die Höhe der weiterzuleitenden Städtebaufördermittel festgelegt.

Da die Schaffung der Flächen im vorliegenden Fall eine Umnutzung von Altbauten bedeutet, sind nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift 50 % der berücksichtigungsfähigen Kosten förderfähig. Aus dieser Summe wird ein Zuschuss von 60 % aus dem Sanierungsprogramm gewährt. Da die Gemeinbedarfseinrichtung von der Ev. Gesamtkirchengemeinde anstelle der Stadt errichtet wird, tragen das Land und der Bund den Zuschuss, so dass auf die Stadt selbst keine finanzielle Belastung zukommt. Die Fördermittel werden lediglich an die Kirche abgetreten.

Die Investitionskosten für das Brenzhaus belaufen sich nach einer Berechnung der Architekten Mix und Kuhn auf 2.300.374 €, von diesem Betrag sind 1.509.907,50 € berücksichtigungsfähig. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von maximal 452.000 €.

Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, da durch die Sanierung des Brenzhauses, das sich bisher nicht in die historisch gewachsene Umgebung einfügt, ein wichtiges Sanierungsziel verwirklicht wird und dieser Bereich somit eine erhebliche Aufwertung erfährt. Außerdem wird dadurch das Angebot an Gemeinbedarfseinrichtungen in Schwäbisch Hall erweitert.

B e s c h l u s s :
  1. An die Ev. Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall werden für die Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen Fördermittel bis zur Höhe von 452.000 € außerplanmäßig weitergeleitet.
  2. Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gesamtkirchengemeinde abzuschließen.
(einstimmig - 31 -)
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