§ 54/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Satzung

über die förmliche Festlegung

des Sanierungsgebietes „Nördliche Kernstadt Froschgraben - Erweiterung“

Aufgrund § 142 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 03. Oktober 1983 (GBl. S. 578, ber. S. 720), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. November 1993 (GBl. S. 657) hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 28.04.2004 folgende

Satzung

beschlossen:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
  1. Im nachfolgend näher bezeichneten Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich ver­bessert und umgestaltet werden. Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungs­gebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Nördliche Kernstadt Froschgraben - Erweiterung“.
  2. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beigefügten Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im Maßstab 1:2000 vom 08.04.2004 mit der Bezeichnung „Sanierungs­gebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben – Erweiterung, Förmliche Festlegung Abgrenzungsplan“ abgegrenzten Fläche.
  3. Der Lageplan der Stadt Schwäbisch Hall Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, Maßstab 1:2000 vom 08.04.2004 mit der Bezeichnung „Sanierungs­gebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben - Erweiterung, Förmliche Festlegung Abgrenzungsplan“ ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, wobei die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 BauGB und § 144 Abs. 2 BauGB nicht ausgeschlossen werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts­verbindlich.

Schwäbisch Hall, den 08.04.2004

gez.

Neumann

Fachbereich Planen und Bauen

Meine Werkzeuge