§ 51/7 - Verschiedenes: Geh- und Radweg entlang der Stuttgarter Straße zwischen dem Scharfen Eck und dem Gaildorfer Dreieck (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf Frage von Stadtrat Denz nach dem Grund für die unterschiedliche Höhe der Geländer teilt Stadtplaner Neumann mit, dass der erste Abschnitt vom Bund realisiert worden sei, der das Geländer genau nach den maßgebenden DIN-Vorschriften errichten ließ.

Beim zweiten Bauabschnitt sei es auf Wunsch der Stadt etwas niedriger ausgefallen.

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