§ 38/1 - Anlage: Satzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) der Stadt Schwäbisch Halll vom 21.03.1996

Aufgrund von § 45 des Abwassergesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 4, 11 und 142 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am ........... folgende Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen:

I. § 36 Abs. 1 erhält folgende Fassung

§ 36 Absetzung

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Von der Absetzung ausgenommen ist eine Wassermenge von 20 m³/Jahr.

II. § 46 erhält folgende Fassung

§ 46 Inkrafttreten

Diese Änderung der Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft


Schwäbisch Hall, den


Hermann Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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