§ 39 - Änderung der Betriebssatzung und Geschäftsordnung des städtischen Werkhofs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung ist bisher lt. Betriebssatzung und Geschäfts- ordnung auf einen technischen und einen kaufmännischen Betriebsleiter zugeschnitten.

Nach der Änderung der Führungsstruktur des Werkhofes übernimmt der technische Betriebsleiter auch die Aufgaben des seitherigen kaufmännischen Leiters in Personalunion. Aus diesem Grund sollten Betriebssatzung und Geschäftsordnung an die neue Situation angepasst werden.

Stadträtin Rabe teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne. Sie erinnert an ihren Haushaltsantrag vom November 2003 und die Antwort der Verwaltung dazu.

Ihr Antrag ist, erst eine externe Beratung durchführen zu lassen. Vorher sollte keine Änderung der o. g. Regelungen vorgenommen werden.

Stadträte Kaiser und Neidhardt sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen für den Verwaltungsantrag aus.

Stadtrat Baumann beantragt eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, damit die Angelegenheit nochmal in den Fraktionen vorberaten werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass es hier um eine Strukturfrage gehe.

Die bisherige „Doppelspitze“ im Werkhof habe sich nach Auffassung der Verwaltung nicht bewährt.

Künftig solle Frau Erlenbusch als Abteilungsleiterin für das kaufmännische Rechnungswesen fungieren - wie schon bisher -, ohne dass ihr noch ein kaufmännischer Leiter „vor die Nase“ gesetzt wird.

Bürgermeister Stadel erläutert die Situation im Detail.

Stadträtin Rabe kann einer Vertagung ebenfalls zustimmen, um nochmals in den Fraktionen und - nichtöffentlich über die Personen - reden zu können.

Werkhofleiter Wellinger geht kurz auf die bisherige und angestrebte Situation beim Werkhof ein.

Anschließend wird einer Vertagung des Themas mit 17 Ja-Stimmen, bei 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

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